1. Aufgabe:
Ein deutscher Importeur sendet einem Exporteur in Singapur einen Verrechnungsscheck über 15 200,00 USD zur Begleichung seiner Einkaufsrechnung. Nach Abwicklung des Scheckgeschäftes wird das Eurokonto des Importeurs mit einem Betrag von 13 886,35 EUR belastet. Der Umrechnung wurde ein Kurs von 1 EUR = 1,0946 USD (Geldkurs am Verrechnungstag) ohne Berücksichtigung einer Spanne zwischen Geld- und Mittelkurs zugrunde gelegt.
Begründen Sie, warum bei Schecklastschriften, anders als bei Scheckgutschriften, der Geldkurs ohne Spanne der Umrechnung zugrunde gelegt wird.
[. . .]
<Pkt.>/8 Pkt.
2. Aufgabe:
Vergleichen Sie miteinander aus der Sicht eines Exporteurs unter dem Risiko- und Finanzierungsaspekt die nachstehenden Zahlungsbedingungen in einem Kaufvertrag mit einem überseeischen Importeur:
• „D/P bei erster Präsentation“
• „D/A – zahlbar 30 Tage nach B/L-Datum“
Die Dampferlaufzeit vom Abgangs- zum Bestimmungshafen beträgt 22 Tage.
Die Dokumententransferzeit beträgt 12 Tage.
. Aufgabe:
Ein Bremer Importhandelsbetrieb hat von einem Ablader ein Angebot über Lieferung von Gemüsekonserven auf Basis „CFR Bremen gemäß Incoterms letzte Fassung“ mit der Zahlungsbedingung „D/P bei erster Präsentation“ erhalten. Der Auftrag des Importeurs enthält die abgeänderte Zahlungsbedingung „D/P bei Ankunft des Schiffes in Bremen“. Der Kaufvertrag wird auf CFR-Basis mit der geänderten Zahlungsbedingung abgeschlossen.
a) Legen Sie dar, weshalb der Bremer Importeur die Zahlungsbedingung in der von ihm gewünschten Form abgeändert haben könnte.
b) Stellen Sie Nachteile heraus, die sich für den Ablader aus der vereinbarten Zahlungsbedingung ergeben.
c) Auf der Seereise nach Bremen sinkt das Schiff als Folge einer Kollision mit einem anderen Schiff. Bei Vorlage der Dokumente lehnt der Importeur die Aufnahme mit der Begründung ab, das Schiff würde in Bremen nicht ankommen. Beurteilen Sie die Handlungsweise des Importeurs.
Aufgaben:
1) Nennen Sie Art und Form des vorliegenden Akkreditives.
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<Pkt.>/6 Pkt.
2) Geben Sie an, wie Akkreditive noch benutzbar gestellt werden können.
[. . .]
<Pkt.>/6 Pkt.
3) Erklären Sie den Bankhinweis „This is the Operative Credit Instrument“.
[. . .]
<Pkt.>/6 Pkt.
4) Das Akkreditiv enthält die Bestimmung „TRANSSHIPMENT NOT ALLOWED“. Geben Sie an, unter welcher Voraussetzung gemäß ERA eine Umladung der Sendung im vorliegenden Geschäft trotzdem statthaft ist.
[. . .]
<Pkt.>/6 Pkt.
5) Nennen Sie den spätesten Termin der Dokumenteneinreichung bei der negoziierenden Bank. Begründen Sie Ihre Angabe.
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