Nr. Aufgaben/Lösung
1. Bei der Bearbeitung eines Auslandsmarktes benötigen exportierende Unternehmungen Informationen über spezifische Gegebenheiten des zu analysierenden Auslandsmarktes.
Nennen Sie fünf Gegebenheiten, die ein Unternehmen analysieren sollte, bevor es in einen fremden Auslandsmarkt einsteigt.
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2. Kaufverträge kommen zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Die Erklärungen werden als Antrag und Annahme bezeichnet. Geben Sie an, welche der vorliegenden Willenserklärungen einen Antrag, eine Annahme oder keines von beiden darstellt:
Willenserklärung Antrag Annahme Weder Antrag noch Annahme
Zusenden einer Anfrage
Auftragsbestätigung nach Auftragserteilung aufgrund eines freibleibenden Angebots
Festangebot
Bestätigung eines Auftrags, der nach Erhalt eines Festangebotes erteilt wird
Zusenden eines freibleibenden Angebots nach Erhalt einer Anfrage
Auftragserteilung gemäß dem Inhalt eines Festangebotes
Ausschreibung für die Erstellung einer bestimmten Leistung
Auftragserteilung aufgrund eines freibleibenden Angebots
3. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine Versandanzeige zu senden. Geben Sie an, über welche Einzelheiten der Verkäufer den Käufer in einer Versand-anzeige üblicherweise informieren muss.
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4. Ein Exporteur hat mit einem überseeischen Handelshaus für den Vertrieb von Autoersatz- und -zubehörteilen einen Kommissionsvertrag abgeschlossen. Kreuzen Sie an, welche der nachstehenden Aussagen über die Stellung, Aufgaben und Rechte des überseeischen Handelshauses als Kommissionär richtig, welche falsch sind.
Der Kommissionär richtig falsch
a) handelt im eigenen Namen
b) handelt für eigene Rechnung
c) ist Eigentümer der Ware, sofern vom zulässigen
Selbsteintrittsrecht kein Gebrauch gemacht wurde
d) ist selbstständiger Kaufmann
e) benötigt für den Abschluss der von ihm vermittelten Geschäfte in der Regel eine Bestätigung des Exporteurs
f) erhält neben dem Gehalt eine Kommission
g) muss von allen verkauften Waren so lange Proben aufbewahren, bis das Geschäft abgewickelt ist
h) hat sich beim Verkauf der Ware an Richtpreise zu halten
i) trägt das Marktrisiko für nicht verkaufte Ware
j) hat ein Pfandrecht an der Ware
k) trägt die mit der Zwischenlagerung von Warensendungen entstehenden Kosten
l) erbringt eine zollpflichtige Leistung
5. Geschäfte im Importhandel werden vielfach durch die Vermittlung von CIF-Agenten und Handelsmaklern abgeschlossen.
a) Geben Sie zwei Vorteile an, die der Handelsmakler den Importhändlern im Einkauf bzw. Verkauf bietet.
b) Grenzen Sie den Handelsmakler gegenüber dem CIF-Agenten ab. Geben Sie dabei an,
- wann der CIF-Agent bzw. der Handelsmakler Anspruch auf ihr Entgelt haben,
- von wem der CIF-Agent bzw. der Handelsmakler ihr Entgelt erhalten.
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