1. Aufgabe:
Die Alleswisser GmbH erwirbt am 01.01.20X1 von der Spezialist AG ein Bohrwerk.
Es entstanden folgende Kosten:
Der Listenpreis des Bohrwerks beträgt 75.000,00 € (zzgl. 19 % USt. Die Spezialist AG gewährt der Alleswisser GmbH einen Rabatt von 5 % auf den Listenpreis. Der Spediteur Ruckzuck e.K. berechnet für den Transport des Bohrwerks 750,00 € zzgl. USt. Für die Montage des Bohrwerks stellt die Bauzeit AG 2.380,00 € inkl. USt in Rechnung. Das Fundament, auf dem das Bohrwerk errichtet wird, erstellt die Alleswisser GmbH selbst. Die Kosten belaufen sich auf 1.500,00 €. Die Spezialist AG gewährt bei vorzeitiger Zahlung 2 % Skonto. Die Alleswisser GmbH bezahlt innerhalb der Skontofrist unter Abzug der 2 % Skonto.
a) Beschreiben Sie die nach dem HGB definierten Anschaffungskosten. Nennen Sie dazu auch die gesetzlichen Quellen und die Zusammensetzung der Anschaffungskosten!
Lösung:
Anschaffungskosten werden als Aufwendungen beschrieben, welche dem Vermögensgegenstand (respektive Wirtschaftsgut) einzeln zugeordnet werden können und nötig sind, um diesen zu erwerben und in einen betriebsbereiten, nutz- oder verbrauchbaren Zustand zu versetzen. Hierzu zählen auch die Nebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten (vgl. § 255 Abs. 1 HGB).
Zusammensetzung Anschaffungskosten:
Anschaffungspreis (Nettokaufpreis vgl. § 9b EstG)
+ Anschaffungsnebenkosten § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB
+ Nachträgliche Anschaffungskosten § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB
- Anschaffungspreisminderung § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB
= Anschaffungskosten
Anschaffungsnebenkosten können z.B. Kosten des Anschaffungsgeschäfts (Provision, Courtagen) oder Kosten der Ingebrauchnahme (Rollgelder, Zölle) sein.
Nachträgliche Anschaffungskosten wären z.B. Erschließungsbeiträge oder der Ausbau oder Umbau.
Zu den Anschaffungspreisminderungen zählen z.B. Rabatte, Skonti oder Zuschüsse.
Ermittlung der Anschaffungskosten:
Listeneinkaufspreis (Nettoeinkaufspreis)
- Lieferrabatt
= Zieleinkaufspreis
- Lieferskonto
= Bareinkaufspreis
+ Bezugskosten
= Anschaffungskosten