1. Aufgabe:
Der Einzelunternehmer A stellt auf den 30.04.15 folgende Abschlussbilanz auf (Beträge in 100 €):
A verkauft sein Unternehmen mit allen Aktiva und Passiva an B, der das Unternehmen ab 01.05.15 unverändert fortführt. B überweist als Kaufpreis 6 500 an A und übernimmt zusätzlich die betrieblichen Verbindlichkeiten mit Zustimmung der Gläubiger. A und B sind sich einig, dass in den Vermögensgegenständen folgende stillen Reserven enthalten sind:
im unbebauten Grundstück
1 200
in den technischen Anlagen
200
in den anderen Anlagen
350
in den Vorräten
250
Mit dem Kaufpreis ist gleichfalls abgegolten der Erwerb eines von A
200
selbst geschaffenen Patents mit
Aufgabe:
Die Bilanz auf den 01.05.15 für den Erwerber B ist aufzustellen. Gliederung entsprechend § 266 HGB.
2. Aufgabe:
Eine OHG hat mit eigenem Personal ein neues Verfahren zur Steuerung von Maschinen entwickelt.
Fertigstellung am 30. September 14. Dieses Verfahren wurde mit Erfolg als Patent angemeldet und wird
in der OHG selbst genutzt. Die Entwicklung dieses Verfahrens verursachte Personalaufwendungen von
80 000 €. In diesem Bereich stellt sich der Gemeinkostenzuschlag auf 80 %. Weiterhin waren 16 000 €
Aufwendungen für den Patentanwalt und beim Patentamt in München angefallen. Die Nutzungsdauer
dieses Patents ist mit 5 Jahren zu veranschlagen.
Aufgabe:
Welcher Bilanzposten leitet sich aus diesem Vorgang ab, und wie ist dieser Posten auf den 30.09.14 und
auf den 31.12.14 zu bewerten? Die handels‐ und die steuerrechtlichen Grundlagen sind anzugeben.
3. Aufgabe:
Kennzeichnen Sie die nachstehenden Vorgänge als zulässig bei
a) Handelsbilanzen,
b) Steuerbilanzen,
c) keiner der beiden Bilanzen,
BUJA 10 4/5
Sollten Sie der Auffassung sein, z.B. der l.Fall sei in Handelsbilanzen zulässig, können Sie Ihre Lösung
vereinfachend so darstellen: 3.1.a)
4. Aufgabe:
Ein Hotelbetrieb in der Rechtsform einer AG hat für bestimmte Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens einen Festwert bilanziert. Durch körperliche Bestandsaufnahme zum 31.12.11
ergab sich ein Bilanzansatz von 20 000 €.
Die Zugänge umfassten
im Jahr 12 4 000 €
im Jahr 13 5 000 €
im Jahr 14 3 000 €
Auf den 31.12.14 führte die körperliche Bestandsaufnahme zu einem Betrag von 24 000 €.
Aufgaben:
1) Beurteilen Sie für diesen Sachverhalt die Bildung eines Festwertes, und geben Sie die gesetzliche
Grundlage für Ihre Entscheidung an.
2) Geben Sie den Bilanzwert bei der Festwertbewertung auf den 31.12.14 an.
3) Wie sind die Zugänge buchhalterisch zu behandeln?
Den Buchungssatz bitte angeben.