1. Aufgabe:
Eine Kapitalgesellschaft hat zum 31.12.2015 Forderungen in dieser Höhe:
1. 15 Mio € mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr,
2. 255 Mio € mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Zeigen Sie hierfür drei zulässige Darstellungsmöglichkeiten in der Handelsbilanz.
2. Aufgabe:
Welche Vorschrift zur Gewinnausschüttung ist nach einer aktiven Steuerabgrenzung zu beachten?
3. Aufgabe:
Eine Aktiengesellschaft weist in ihrer Bilanz aus:
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 4 000 000 €
II. Kapitalrücklage 1 000 000 €
III. Gesetzliche Rücklagen 1 000 000 €
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag —
V. Jahresüberschuss —
Welche Möglichkeit bietet das Aktiengesetz dem Vorstand und bis zu welcher Höhe, das gezeichnete
Kapital ohne Inanspruchnahme der Aktionäre zu erhöhen? Es genügt, die Lösung in Form eines
Buchungssatzes darzustellen.
4. Aufgabe:
Welche Folgen bewirkt diese Maßnahme des 3. Falles?
5. Aufgabe:
Eine Kapitalgesellschaft weist in ihrer Handelsbilanz einen um 1 Mio. € höheren Jahresüberschuss als in
der Steuerbilanz aus. In der Steuerbilanz wurde eine Rücklage für Ersatzbeschaffung nach einem
Brandschaden gebildet. Die Steuerlastquote liegt bei 25 %.
6. Aufgabe:
Was stellen aktive und passive Posten der Steuerabgrenzung dar?
7. Aufgabe:
Eine Aktiengesellschaft hat diese Posten (in TEUR) zu bilanzieren:
Gezeichnetes Kapital 30 000
ausstehende Einlagen 8 000
davon eingefordert 2 000
Stellen Sie den Bilanzausweis nach der Nettomethode des § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB dar.
8. Aufgabe:
Was stellen die Posten „eingeforderte“ und „nicht eingeforderte“ Einlagen dar?
9. Aufgabe:
Eine Stadt betreibt ein Kraftwerk in der Rechtsform der AG. Sie hält einen Anteil von 51 %. Der Rest
gehört Bürgern und Unternehmen dieser Stadt. Welchen Zweck kann die Stadt verfolgen, wenn sie für
diese Aktiengesellschaft eine Kapitalerhöhung plant, die jungen Aktien aber als stimmrechtlose
Vorzugsaktien ausgeben will?
10. Aufgabe:
Ein Unternehmen betreibt ein Kernkraftwerk in der Rechtsform einer AG. Welchen Vorteil könnte sich
der Vorstand dieser AG davon versprechen, den Bilanzposten „Kernbrennelemente“ aus dem
Anlagevermögen herauszunehmen und als Umlaufvermögen zu bilanzieren (vergleichbar dem
Dieselkraftstoff bei einem Busunter-nehmen)?