Situation 1:
a) Ein in Hamburg freiberuflich tätiger Arzt nimmt in Oberstdorf (Bayern) an einem Fortbildungslehrgang teil. Dadurch entstehen ihm Aufwendungen, über die Belege mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer vorhanden sind. Nehmen Sie Stellung dazu, ob ein Vorsteuerabzug für den Arzt möglich ist.
b) Der Buchhändler Libri unterliegt der Sollbesteuerung und führt seine Umsatzsteuerzahllast monatlich an das zuständige Finanzamt ab. Im Dezember 2015 ist der Kundenandrang besonders hoch. Libri übermittelt daher seine Umsatzsteuer-Voranmeldung für November 2015 erst am 18. Dezember 2015 online an das Finanzamt und überweist seine Zahllast am selben Tag per Banküberweisung. Der Betrag wird am nächsten Tag auf dem Konto des Finanzamtes gutgeschrieben. Benennen Sie das Datum, bis zu dem Herr Libri die Umsatzsteuer-Voranmeldung für November 2015 fristgemäß an das Finanzamt hätte abgeben müssen.
Situation 2:
Die Süßholzraspel-AG hat im Jahr 2015 einen Gewinn vor Steuern und zugleich ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 10.295.400,00 € erwirtschaftet. Beantworten Sie rechnerisch nachvollziehbar folgende Fragen:
a) Wie hoch ist die maximale Ausschüttung (Bardividende) der Süßholzraspel-AG?
b) Wie hoch ist die maximale Auszahlung (Nettodividende) an die konfessionslosen Anteilseigner?
Situation 3:
Der Einkommensteuerbescheid der Steuerpflichtigen Tülay Tücülü wurde vom Finanzamt am 21.03.2016 (Datum des Poststempels) bei der Post aufgegeben. Die Einkommensteuer wurde auf 12 212,00 € festgesetzt. Im Rahmen ihres Bescheids wurden Werbungskosten in Höhe von 860,00 € zu Unrecht vom Finanzamt nicht anerkannt, sodass sich bei ihr eine Nachforderung ergibt.
a) Bis zu welchem Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit) muss Frau Tücülü spätestens Einspruch gegen den Bescheid einlegen? Berechnen Sie bitte die Rechtsbehelfsfrist, indem Sie wie folgt vorgehen: Bekanntgabe, Beginn und Ende der Rechtsbehelfsfrist.
b) Erläutern Sie, welche Wirkungen Ihr Vorgehen auf den Steuerbescheid hat.
Situation 4:
Entscheiden Sie, ob die folgenden Abgaben Steuern, Gebühren oder Beiträge sind:
Situation 5:
Der Dipl. Ing. Herbert Platine ist Geschäftsführer der Anlagenbau GmbH. Im Rahmen seines Betriebes fallen unterschiedliche steuerlich relevante Sachverhalte an. Bestimmen Sie in den nachfolgenden Beispielen, welche Steuer für wen jeweils anfällt:
1. Die Angestellten des Unternehmens erhalten ihre Gehälter.
2. Die Anlagenbau GmbH unterhält einen eigenen Fuhrpark mit 20 Pkws, für die auch regelmäßig Benzin gekauft wird (Angabe von vier Steuerarten).
3. Für die Produktion werden Stahlbleche eingekauft.
4. Die Anlagenbau GmbH verkauft eine Sortieranlage.
5. Die Anlagenbau GmbH ist Eigentümerin ihres Betriebsgrundstücks.
6. Zur Erweiterung der Produktionsflächen wird ein weiteres Grundstück erworben.
Situation 6:
Eine OHG mit Sitz in Buchholz/Nordheide hat im Jahr 2015 einen Gewinn aus Gewerbebetrieb in Höhe von 795 000,00 € erwirtschaftet. Für die Ermittlung der Gewerbesteuerschuld sind Hinzurechnungen lt. § 8 GewStG nach Abzug des Hinzurechnungs-Freibetrags i. H. v. 45 800,00 € und Kürzungen lt. § 9 GewStG i. H. v. 20 250,00 € zu berücksichtigen.
Ermitteln Sie rechnerisch nachvollziehbar den Steuermessbetrag 2015 für die OHG.
Berechnen Sie sodann die Gewerbesteuerschuld für 2015. Gehen Sie dabei von einem Hebesatz in Höhe von 325 % aus.
Situation 7:
Der Steuerpflichtige Horst von Horsten erzielt im Jahr 2015 als Arbeitnehmer Arbeitslohn i. H. v. 44 000,00 €. Er macht Werbungskosten i. H. v. 1 950,00 € geltend. Neben seiner Tätigkeit als Arbeitnehmer betreibt er einen kleinen Internethandel. 2015 betrugen die Einnahmen aus diesem Gewerbebetrieb 24 000,00 €. Für den Einkauf von Waren, die Werbung und Ähnliches musste er 11 800,00 € aufwenden. Von Horsten macht Sonderausgaben i. H. v. 3 661,00 € und außergewöhnliche Belastungen i. H. v. 900,00 € (nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung) geltend.
Ermitteln Sie die Einkünfte der betreffenden Einkunftsarten, die Summe und den Gesamtbetrag der Einkünfte sowie das Einkommen und das zu versteuernde Einkommen für den Veranlagungszeitraum 2015.
Situation 8:
Der verheiratete Angestellte Anton von Almosen hat im Veranlagungszeitraum 2015 einen Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 3 740,00 € entrichtet. Dazu hat er einen steuerfreien Arbeitgeberanteil in der gleichen Höhe erhalten. Daneben hat von Almosen noch 3 600,00 € in eine als Basisvorsorge anerkannte private Leibrentenversicherung eingezahlt.
Berechnen Sie nachvollziehbar seine abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen 2015.