1. Aufgabe:
Beschreiben Sie die grundsätzliche Zielsetzung des Sozialversicherungsrechts sowie die Gliederung der
Sozialversicherung.
2. Aufgabe:
Die Firma Otto Profil in Frankfurt a.M. beschäftigt ab 01.06.2020 Herrn Michael Schlauf als
Direktionsassistenten. Es handelt sich nach Abschluss des Studiums um das erste
Beschäftigungsverhältnis von Herrn Schlauf. Das Bruttoarbeitsentgelt beträgt für die Dauer der
Probezeit von 6 Monaten 4 000 EUR monatlich. Nach Ablauf der Probezeit erhöht sich das monatliche
Bruttoarbeitsentgelt um 500 EUR. Zuzüglich wird laut Arbeitsvertrag bereits ab 2020 ein
Weihnachtsgeld und ab 2021 ein Urlaubsgeld gezahlt. Das Weihnachtsgeld wird in Höhe eines
Monatslohns gezahlt; das Urlaubsgeld beträgt die Hälfte eines Monatslohns. Die Zahlungen erfolgen in
den Monaten Juli beziehungsweise November. Herr Schlauf ist kinderlos. Seine Krankenkasse erhebt
einen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,4 %.
a) Prüfen Sie, ob Herr Schlauf ab dem 01.06. in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, und
Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung versichert ist.
b) Prüfen Sie, welche Auswirkungen die erfolgreiche Beendigung der Probezeit auf die
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung 2020 und 2021 hat.
c) Erläutern Sie, bei welchem Versicherungsträger für Herrn Schlauf die Krankenversicherung
durchgeführt wird.
d) Berechnen Sie die für Juni 2020 einzubehaltenden Arbeitnehmerbeiträge des Herrn Schlauf zur
Sozialversicherung.
3. Aufgabe:
Für eine Urlaubsvertretung stellt die Firma Hemsa AG Frau Karin Gleck für die Zeit vom 1.7. bis 31.8.
in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis ein. Das monatliche Bruttoarbeitsentgelt beträgt 1 500 EUR;
die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36 Stunden. Frau Gleck war wegen familiärer Verpflichtungen seit
mehreren Jahren nicht mehr berufstätig.
a) Beurteilen Sie das befristet abgeschlossene Beschäftigungsverhältnisse versicherungsrechtlich.
b) Abwandlung:
Frau Gleck will die Berufstätigkeit ihren familiären Gegebenheiten anpassen. Jeweils zum
Monatsende will sie vier Tage bei der Firma Hemsa AG arbeiten, um Spitzen in der Buchhaltung
abzufangen. Das tägliche Entgelt soll 160 EUR betragen. Beurteilen Sie, ob diese Tätigkeit
geringfügig ist?
4. Aufgabe:
Ein seit Jahren krankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer erleidet am 17.4. vor Arbeitsantritt
erstmalig einen Herzinfarkt und ist seit diesem Zeitpunkt arbeitsunfähig krank.
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