Einsendeaufgabe ILS RELB 9

Einsendeaufgabe ILS RELB 9 Cover - Einsendeaufgabe ILS RELB 9 2.90
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Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht

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Aufgabe_Buchta_Janine_RELB_9_1.pdf ~ 1.31 MB
1. Aufgabe:
Herr Otto hat bisher ein glückliches Leben in Ahrensburg geführt. Er bewohnt ein Reihenhaus und ist
sogar noch Eigentümer einer schicken Wohnung in Norderstedt, die er vermietet hat. Mieter ist Herr
Kalk. Leider hat Herr Kalk in den letzten Monaten die Miete wegen behaupteter Mängel gekürzt. Daher
möchte Herr Otto heute nach Norderstedt fahren, um die Angelegenheit mit Herrn Kalk Auge in Auge
zu besprechen.
Auf dem Weg zum Parkplatz beobachtet er, wie Herr Lenne aus Siegen eine Kühlerfigur von seinem
Auto abbricht und mit der Bruchkante den Lack zerkratzt.
Herrn Lenne zur Rede stellend gelingt es ihm, dessen Namen und Anschrift zu erfahren.
Ahrensburg verfügt über ein Amtsgericht, es liegt im Landgerichtsbezirk Lübeck. Norderstedt verfügt
über ein Amtsgericht, es liegt im Landgerichtsbezirk Kiel. Siegen ist Sitz eines Amts- und eines
Landgerichts.

a) Angenommen, Herr Otto will die Mietrückstände in Höhe von 6.000 € einklagen. Welches Gericht
ist sachlich und örtlich zuständig? Begründen Sie Ihre Antwort auch unter Angabe der maßgeblichen
Normen.

b) Angenommen, Herr Otto will Herrn Lenne auf Schadensersatz in Höhe von 4.500 € verklagen.
Welches Gericht ist sachlich und örtlich zuständig? Begründen Sie Ihre Antwort auch unter Angabe
der maßgeblichen Normen.

c) Vor Gericht erklärt Herr Kalk, dass keine Mietrückstände bestehen. Er habe die Miete in bar
monatlich Herrn Otto übergeben. Herr Otto erklärt, dass er die Mietzahlungen nicht in bar erhalten
habe.
Wer ist in Hinblick auf die Zahlung beweispflichtig?

2. Aufgabe:
Vor einem Prozess über die Mietrückstände macht Herr Kalk Herrn Otto ein Angebot. Herr Kalk
offenbart Herrn Otto, dass er seit Jahren von der Fürsorge lebe. Bisher habe er sich das Geld für die
Miete von verschiedenen Freundinnen zusammengeborgt.
Wenn Herr Otto die Mietrückstände fallen lässt, verspricht Herr Kalk, dass er nächsten Monat freiwillig
ausziehen werde. Andernfalls müsse Herr Otto die Wohnung kündigen und auf Räumung klagen.
Herr Otto empfindet das als Drohung. Droht in diesem Falle Herrn Otto außer der Mühe für die Klage
ein Nachteil, wenn er auf Räumung klagen muss?

3. Aufgabe:
Was sind die Vorteile eines gerichtlichen Mahnverfahrens gegenüber einem Klageverfahren? Worin
könnte ein Nachteil liegen?

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Weitere Information: 30.10.2024 - 04:05:40
  Kategorie: Wirtschaft
Eingestellt am: 31.05.2021 von janineB
Letzte Aktualisierung: 15.07.2023
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Prüfungs-/Lernheft-Code: RelB9/1012 A06
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