1.
Eine Montagegesellschaft hat sich darauf spezialisiert, aus vorgefertigten Leichtbau- platten Messestände aufzustellen. Sie stellt einen 17-jährigen Jugendlichen ein als „Montageanwärter“ mit einer festen Ausbildungsvergütung von 350,– Euro monat- lich und einer „Ausbildungszeit“ von drei Jahren.
Bitte beantworten Sie mit kurzer rechtlicher Begründung dazu folgende Fragen:
1. Liegt ein wirksamer Berufsausbildungsvertrag vor?
2. Ist die vereinbarte Ausbildungsvergütung zulässig?
10 Pkt.
2.
In einem Ausbildungsvertrag der Fa. Max Meier mit einem Jugendlichen im Sinne des JArbSchG finden sich die nachfolgenden Vereinbarungen. Bitte prüfen Sie, wel- che hiervon unwirksam sind und schreiben Sie auf, was stattdessen richtig wäre.
1. „Die wöchentliche Ausbildungszeit beträgt 44 Stunden. Die Ausbildungszeit be- ginnt am Montag und Dienstag morgens um 5.30 Uhr, am Mittwoch und Don- nerstag erst um 9 Uhr und am Freitag um 8 Uhr. Am Samstag beginnt die vier- stündige Ausbildung in Form einer betrieblichen Schulung im betriebseigenen Ausbildungszentrum um 8 Uhr.“
2. „Der Auszubildende hat im ersten Jahr der Ausbildung 20 Tage Jahresurlaub und im zweiten Ausbildungsjahr 30 Tage Jahresurlaub zu beanspruchen.“ Hinweis: Der Auszubildende ist zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt.
10 Pkt.
3.
Sie sind Ausbilder im feinmechanischen Betrieb Xaver Meyer. Ihre Auszubildende Franzi Huber soll in drei Monaten ihren zweiten Teil der Abschlussprüfung ablegen. Den ersten Teil der Abschlussprüfung am Ende des zweiten Lehrjahres hat sie nur ganz knapp bestanden. Ihr Chef, Herr Xaver Meyer, hat Ihnen sehr deutlich gemacht, dass er Sie persönlich verantwortlich macht, wenn Franzi Huber durch die Prüfung fällt. Sie wollen Franzi Huber daher gezielt auf diesen zweiten Teil der Abschluss- prüfung vorbereiten. Die Prüfung wird vor der Handwerkskammer im Ausbildungs- beruf Feinmechanikerin abgelegt.
Beschreiben Sie konkret, wie Sie in der Prüfungsvorbereitung vorgehen wollen! (Die Ausbildungsordnung können Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/ bundesrecht/feinwausbv/gesamt.pdf im Internet nachlesen.)
15 Pkt.
4.
Sie sind Ausbilder im Logistikunternehmen Ewald Huber. Ihr Auszubildender Klaus Klein wird zum Groß- und Außenhandelskaufmann ausgebildet. Die Ausbildungs- ordnung sieht u.a. vor, dass auch das „Anwenden einer Fremdsprache bei Fachauf- gaben“ ausgebildet werden muss. Leider bewegen sich die Geschäftskontakte des Unternehmens „nur“ im deutschsprachigen Raum, so dass es keinen Bereich des Un- ternehmens gibt, in dem zur Wahrnehmung von Arbeitsaufgaben eine Fremdspra- che gesprochen wird.
Beschreiben Sie konkret, wie Sie vorgehen wollen, um diesen Punkt der Ausbil- dungsordnung zu erfüllen. (Die Ausbildungsordnung können Sie ggf. unter https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/grhdlkfmausbv_2006/gesamt.pdf im Internet nachlesen.)
10 Pkt.
5.
Im Unternehmen Maxi soll neu ausgebildet werden. Mit dem 35-jährigen Franz Mei- er gibt es zwar einen geeigneten Fachmann für die Ausbildung zum Industriemecha- niker, da er über langjährige Erfahrung in der Produktionstechnik verfügt. Er hat je- doch selbst keine Ausbildung durchlaufen. Die Sekretärin möchte als gelernte Bürokauffrau auch in diesem Beruf ausbilden, zumal sie als Mitausbilderin vor 2009 schon einige Erfahrungen gesammelt hat. Bedauerlicherweise weist sie noch keine Ausbildereignungsprüfung auf.
1.Darf Herr Meier ausbilden? Welche Eignung muss er aufweisen, um als verant- wortlicher Ausbilder für Industriemechaniker eingesetzt werden zu können?
2. Wie kann die Sekretärin die vollständige Ausbildereignung erlangen?
10 Pkt.
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