1. Fall 1:
Anton und Bert haben sich einen Wohnanhänger gekauft und fahren damit in den Sommermonaten von Mai bis September jeden Donnerstag zum Wochenmarkt nach Koblenz, um dort Obst und Gemüse zu verkaufen, das ihnen ein befreundeter Gemüsebauer anliefert. Die Gesellschaft ist bisher nicht im Handelsregister eingetragen. Anton und Bert betreiben ihr Geschäft ohne zusätzliche Arbeitskräfte und erzielen einen durchschnittlichen Umsatz von 8 000€/Jahr.
a) Prüfen und begründen Sie: Um welche Gesellschaft handelt es sich?
b) Prüfen und begründen Sie: Können Anton und Bert die Eintragung in das Handelsregister erreichen und dadurch als OHG firmieren?
2. Fall 2:
A und B sind Gesellschafter einer OHG. Über die Geschäftsführungs- und Vertretungsmacht ist im Gesellschaftsvertrag nichts bestimmt. A beabsichtigt,
für die OHG einen Lieferwagen zu erwerben. Als B davon hört, ist er damit nicht einverstanden. Dennoch schließt A im Namen der OHG mit dem Autohändler H den Kaufvertrag über einen Ford-Transporter zu €30 000, obwohl der Preis weit überzogen ist.
a) Prüfen und begründen Sie: Kann H von der OHG Zahlung des Kaufpreises verlangen?
b) Prüfen und begründen Sie: Kann die OHG von A Schadenersatz wegen des überhöhten Kaufpreises verlangen?
(Unterstellen Sie dabei – unabhängig von ihrem Ergebnis bei Aufgabe a)– dass zwischen der OHG und H ein wirksamer Kaufvertrag zustandegekommen ist.
3. Fall 3:
A und B gründen die A&B Kommanditgesellschaft (KG) zum Betrieb eines Handelsgewerbes. A wird Komplementär und B wird Kommanditist. Außerdem erhält B Prokura. A und B vereinbaren dazu, dass die Prokura auf Geschäfte
bis zu einer Höhe von €20 000 beschränkt sein soll.
Noch vor der Eintragung der KG in das Handelsregister nimmt B im Namen
der KG beim Kreditinstitut K einen Kredit in Höhe von €80 000 auf. Dabei ist dem K nicht bekannt, dass B auch Kommanditist der KG ist. Nachdem die KG im Handelsregister eingetragen ist, bestellt B dem K zur Sicherung dieses Kredites eine Grundschuld auf dem Betriebsgrundstück der KG.
a) Prüfen und begründen Sie, ob die Kreditaufnahme und die Grundschuldbestellung wirksam sind.
b) Prüfen und begründen Sie, wer für die Rückzahlung des Kredites haftet.
4. Fall 4:
Das Kreditinstitut K hat der H&M GmbH &Co. KG ein Darlehen in Höhe von €100 000 gewährt. Die KG hat zwei Kommanditisten, H und M. H hat auf seine im Handelsregister eingetragene Einlage in Höhe von €20 000 erst €15 000 an die KG gezahlt; nach dem Gesellschaftsvertrag beträgt die Pflichteinlage des H €30 000. M hatte sich im notariell bekundeten Gesellschaftsvertrag
verpflichtet, ein Grundstück in die Gesellschaft einzubringen,
wobei die Gesellschafter davon ausgingen, dass das Grundstück einen Verkehrswert von €70 000 hat. M hat das Grundstück der KG übereignet. Im Handelsregister ist die Einlage des M mit €50 000 beziffert. Erst nachträglich stellt sich heraus, dass das Grundstück lediglich €30 000 wert ist. Prüfen und begründen Sie: Kann das Kreditinstitut K wegen des der KG gewährten Darlehens, das mittlerweile fällig ist, die Kommanditisten H und M in Anspruch nehmen? Wenn ja, in welcher Höhe?