Aufgabenstellungen:
Situation 1:
Bitte überprüfen Sie die folgenden umsatzsteuerrechtlichen Sachverhalte. Geben Sie zunächst die Umsatzart an (Lieferung oder sonstige Leistung). Erläutern Sie anschließend, ob die Umsätze steuerbar oder nicht steuerbar sind und ob im Fall der Steuerbarkeit des Umsatzes dieser steuerpflichtig oder steuerfrei ist (die Angabe der Paragrafen ist nicht erforderlich).
1. Aufgabe:
Der Druckmaschinenhersteller Papyrus AG veräußert eine Maschine für 2 500 000 € in New York.
2. Aufgabe:
Arbeitnehmer Fleissig veräußert in Hamburg seinen Pkw an den Gebrauchtwagenhändler Hülsün für 4 000 €.
3. Aufgabe:
Der Lebensmittelhändler Lausig entnimmt aus seinem Geschäft in Hamburg Lebensmittel für seinen privaten Bedarf.
4. Aufgabe:
Das Mietwagenunternehmen Rasant in München vermietet dem Privatmann Flott einen Kleintransporter für dessen Umzug von München nach Augsburg.
5. Aufgabe:
Der selbstständige Architekt Z. Eichner veräußert die Waschmaschine aus seinem Privathaushalt in Düsseldorf für 300 €.
Situation 2:
Aufgabe:
Die Süßholzraspel-AG hat im Jahr 2019 einen Gewinn vor Steuern und zugleich ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 10 295 400,00 € erwirtschaftet. Die Gewerbesteuer beträgt 1 441 600,00 €. Beantworten Sie rechnerisch nachvollziehbar folgende Fragen:
a) Wie hoch ist die maximale Ausschüttung (Bardividende) der Süßholzraspel-AG?
b) Wie hoch ist die maximale Auszahlung (Nettodividende) an die konfessionslosen Anteilseigner?
Situation 3:
Aufgabe:
Der Einkommensteuerbescheid der Steuerpflichtigen Tülay Tücülü wurde vom Finanzamt am 04.02.2020 (Datum des Poststempels) bei der Post aufgegeben. Die Einkommensteuer wurde auf 12 212,00 € festgesetzt. Im Rahmen ihres Bescheids wurden Werbungskosten in Höhe von 860,00 € zu Unrecht vom Finanzamt nicht anerkannt, sodass sich bei ihr eine Nachforderung ergibt.
a) Bis zu welchem Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit) muss Frau Tücülü spätestens Einspruch gegen den Bescheid einlegen? Berechnen Sie bitte die Rechtsbehelfsfrist mithilfe eines Kalenders, und geben Sie dabei folgende Datumsangaben an: Bekanntgabe des Steuerbescheids, Beginn der Rechtsbehelfsfrist und Ende der Rechtsbehelfsfrist.
b) Erläutern Sie, welche Wirkungen Ihr Vorgehen auf den Steuerbescheid hat.
Situation 4:
Aufgabe:
Beschreiben Sie, ob und wie sich nachfolgende Steuerarten unmittelbar auf das Unternehmensergebnis einer vorsteuerabzugsberechtigten GmbH auswirken:
a) Umsatzsteuer
b) Lohnsteuer
c) Gewerbesteuer
d) Grundsteuer
Situation 5:
Aufgabe:
Bei einem gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen fallen im Wirtschaftsjahr 2019 folgende Beträge an, die bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind:
• Zinsen für kurz- und langfristige Schulden 65 000 €
• Gewinnanteil des (typisch) stillen Gesellschafters 20 000 €
• Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens 72 000 €
• Pacht für ein gemietetes Grundstück 234 000 €
Ermitteln Sie die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG.
Situation 6:
Aufgabe:
Eine OHG mit Sitz in der Hansestadt Lübeck hat im Jahr 2019 einen Gewinn aus Gewerbebetrieb in Höhe von 945 000,00 € erwirtschaftet. Für die Ermittlung der Gewerbesteuerschuld sind Hinzurechnungen laut § 8 GewStG i.H.v. 32 800,00 € über den Hinzurechnungsfreibetrag hinaus und Kürzungen laut § 9 GewStG in Höhe von 14 430,00 € zu berücksichtigen.
• Fertigen Sie ein vollständiges Berechnungsschema zur Ermittlung der Gewerbesteuer an.
• Gehen Sie dabei von einem Hebesatz in Höhe von 450 % aus.
Situation 7:
Aufgabe:
Der alleinerziehende Steuerpflichtige Horst von Horsten erzielt im Jahr 2019 als Arbeitnehmer Arbeitslohn in Höhe von 59 000,00 €. Er macht Werbungskosten in Höhe von 1 950,00 € geltend. Neben seiner Tätigkeit als Arbeitnehmer betreibt er einen Internethandel. 2019 betrugen die Einnahmen aus diesem Gewerbebetrieb 34 000,00 €. Für den Einkauf von Waren, die Werbung und Ähnliches musste er 11 800,00 € aufwenden. Von Horsten macht Sonderausgaben in Höhe von 7 000,00 € und außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 900,00 € (nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung) geltend. Die vom Finanzamt durchgeführte Günstigerprüfung ergab, dass das Kindergeld bei von Horsten zu einer höheren steuerlichen Entlastung führt als der Ansatz des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nach § 32 Abs. 6 EStG. Von Horsten lebt mit seinem minderjährigen Kind allein in einem Haushalt.
Berechnen Sie mithilfe eines nachvollziehbaren Schemas, welches die unten angegebenen Bestandteile enthält, das zu versteuernde Einkommens von Herrn von Horsten:
• Einkünfte der betreffenden Einkunftsarten
• Summe der Einkünfte
• Gesamtbetrag der Einkünfte
• Einkommen
• zu versteuerndes Einkommen
Situation 8:
Aufgabe:
Der Gewerbetreibende Lothar Listig wird mit seiner nicht berufstätigen Ehefrau zusammenveranlagt. Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit sind nicht vorhanden. Der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr 2019 beträgt 50 000 €.
Listig hat im Jahr 2019 folgende Aufwendungen geleistet, die er voll als Sonderausgaben angesetzt haben möchte:
• 6 750 € für die Basiskrankenversicherung, davon 750 € Beiträge für seinen 19-jährigen Sohn zur studentischen Krankenversicherung,
• 150 € für die Hausratversicherung,
• 450 € Haftpflichtversicherung für den privaten Pkw der Ehefrau,
• 110 € Privathaftpflichtversicherung,
• 150 € Haftpflichtversicherung für den Hund von Listig,
• 4 800 € Risikolebensversicherung.
Ermitteln Sie den Betrag, den die Eheleute bei der Veranlagung im VZ 2019 als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen von Sonderausgaben ansetzen können.
Situation 9:
Aufgabe:
Die Studentin Alma Mata verkauft und übergibt in Hamburg ihr gebrauchtes Fahrrad an einen Fahrradhändler für 100,00 €. Hat Alma eine Leistung im Sinne des UStG bewirkt? Begründen Sie Ihre Antwort.
Situation 10:
Aufgabe:
Der Gewerbetreibende Dieter Dollar möchte von Ihnen wissen, ob er steuerrechtlich zur Buchführung verpflichtet sei.
Erläutern Sie ihm (fallbezogen!) seine mögliche abgeleitete oder originäre Buchführungspflicht und gehen Sie dabei auch auf die einschlägigen Rechtsnormen der Abgabenordnung (AO) ein.