1. Nehmen Sie zu folgenden Aussagen kurz Stellung, ob diese falsch oder richtig sind. Begründen Sie kurz Ihre Einschätzung.
a) Aufwand ist gleich Kosten.
b) Fixe Kosten sind immer konstant.
c) Kostenstelleneinzelkosten sind Einzelkosten.
d) Wenn ich die Sonderabschreibungen in der Kosten- und Leistungsrechnung abgrenze, verbessert sich das Betriebsergebnis. Damit erhöht sich auch mein steuerliches Ergebnis.
e) Durch die Auflösung von Sonderposten mit Rücklagenanteil verbessern sich meine Liquidität und mein steuerliches Ergebnis. Das Betriebsergebnis wird davon nicht berührt.
2. Ein Unternehmen möchte seine Wohnungsverwaltung auslagern. Ein Mitarbeiter möchte sich mit dieser Wohnungsverwaltung selbstständig machen. Folgende Daten liegen vor (alle Werte pro Monat):
Plangrößen pro Monat:
• Anzahl Übernahme von Wohnungen 100 Wohnungen
• Kapazitätsgrenze 350 Wohnungen
• Preis (Umsatz) pro Wohnungseinheit (netto) 20,00 €
• geplanter Unternehmerlohn als Personalkosten 2 000,00 €
• Büromiete 200,00 €
• übrige fixe Kosten 920,00 €
• variable Kosten pro WE 0,50 €
a) Bestimmen Sie bei der Ausgangssituation: Umsatz, Gewinn / Verlust, Gesamtkosten sowie die fixen Kosten pro WE.
b) Bestimmen Sie die Anzahl von Wohnungen an der Gewinnschwelle.
c) Berechnen Sie den dafür erforderlichen Umsatz und die fixen Kosten pro WE.
d) Berechnen Sie den maximalen Gewinn unter den gegebenen Bedingungen.
e) Welche Auswirkungen auf die Gewinnschwelle hat es, wenn die fixen Kosten und variablen Kosten höher sind als geplant?
Fixe Kosten bei der Ausgangssituation insgesamt 4 120,00 €
Variable Kosten insgesamt 100,00 €
f) Begründen Sie mit Ihren Berechnungen, warum bei steigendendem Absatz der Gewinn steigt.
3. Sie erhalten folgende Daten zu Ihrem Wohnungsunternehmen:
Aus dem Jahresabschluss:
• Anlagevermögen 8 500 000,00 €
• Umlaufvermögen 800 000,00 €
Aus einer vorliegenden Analyse entnehmen Sie, dass der kalkulatorische Restwert des Anlagevermögens in der Position „Bebaute Grundstücke“ größer ist als in der Bilanz ausgewiesen. Die Differenz beträgt 350 000,00 €.
Im Anlagevermögen sind enthalten:
• reine Geldanlagen 100 000,00 €
• ein unbebautes Grundstück, für das noch keine Bebauung
geplant wurde 300 000,00 €
Eine genauere Analyse der kurzfristigen Verbindlichkeiten ergibt folgende Positionen:
• Gewerbesteuerrückstellung 85 000,00 €
• Kundenanzahlungen 250 000,00 €
• Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 280 000,00 €
Davon: Handwerkerrechnungen, bei denen kein Skonto gewährt wird 80 000,00 €.
In der GuV ist ein Fremdkapitalzins von 400 000 € ausgewiesen.
Für die Berechnung des kalkulatorischen Zinses erhalten Sie die Vorgabe, mit einem Zinssatz von 8 % zu arbeiten.
a) Berechnen Sie das betriebsnotwendige Vermögen.
b) Berechnen Sie das betriebsnotwendige Kapital.
c) Berechnen Sie den kalkulatorischen Zins.
d) Begründen Sie, warum der Zins in der Buchführung von den kalkulatorischen Zinsen abweicht. Nennen Sie mindestens 3 Argumente.
e) Welche Auswirkungen hat der kalkulatorische Zins auf den steuerlichen Gewinn und welche Auswirkungen hat er auf das Betriebsergebnis? Erläutern Sie es an den Werten des Beispiels.
4. Im Rahmen des Controllings spielt der Vergleich von Kennziffern eine wichtige Rolle. Bei der Analyse betriebswirtschaftlicher Ergebnisse wurde in Ihrem Unternehmen der Zeitvergleich mit dem Vorjahr und der Soll-Ist-Vergleich angewandt.
a) Nennen Sie die fünf Aufgaben des Controllings.
b) Beschreiben Sie kurz, bei welcher Aufgabe der Betriebsvergleich eine wichtige
Rolle spielt.
c) Nennen Sie zwei Arten des Betriebsvergleichs.
d) Beschreiben Sie zwei Unterschiede des Benchmarkings gegenüber den genannten Vergleichsmöglichkeiten.
5. Sie erhalten den Liquiditätsplan auf der folgenden Seite:
a) Schätzen Sie die Entwicklung der Liquidität und die Notwendigkeiten von Maßnahmen
kurz ein.
b) Unterbreiten Sie drei Vorschläge / Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität.
c) Welche Maßnahme wäre aus Ihrer Sicht besonders geeignet? Begründen Sie kurz Ihre Meinung.