1. Die bei einem Bauvorhaben zu beachtenden Rechtsvorschriften sind im öffentlichen Baurecht niedergeschrieben. Das öffentliche Baurecht ist in die Bereiche
• Bauplanungsrecht,
• Bauordnungsrecht,
• Baunebenrecht gegliedert.
a) Beschreiben Sie jeweils den Inhalt der Bereiche und die geografische Ebene.
b) Ordnen Sie jeweils zwei Gesetze oder Verordnungen diesen Rechtsbereichen zu.
2. Umnutzung zu einem Einfamilienhausgebiet
Nach Durchführung der Standort- und Marktanalyse ist Ihre Projektentwicklungsgesellschaft zum Ergebnis gekommen, dass sich der im entsprechenden Lageplan gekennzeichnete Bereich mit einer Größe von 0,9 ha für eine Wohnbebauung eignet. Hierfür soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan – VEP) für eine Bebauung mit 25 Einfamilienhäusern aufgestellt werden. Gleichzeitig soll eine Erschließungsstraße gebaut werden. Bei dem Plangebiet handelt es sich um das Grundstück einer ehemaligen Gärtnerei am Stadtrand. Der Betrieb wurde vor mehreren Jahren aufgegeben. Im Rahmen des erfolgten Betriebes der Gärtnerei sind Flächen mit Materialien aus der Nutzung (Bauschutt, Ziegel etc.) verfüllt worden. Auf dem Gelände befinden sich noch einige Gewächshäuser und Pflanzenkulturen. Im Osten und Norden des Plangebietes schließt sich eine öffentliche Parkanlage an. Im Westen grenzt ein Wohngebiet mit niedriggeschossigen Einfamilienhäusern in aufgelockerter Bauweise an. Im Nordosten befindet sich unmittelbar ein Waldgebiet. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als W-Fläche dar. Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass das Areal erschlossen und einer wenig verdichteten Bebauung als Wohngebiet zugeführt wird. Der VEP sieht als Festsetzungen vor: WA, I, o.
a) Begründen Sie, warum die vorgesehene städtebauliche Entwicklung mit den Vorgaben des Flächennutzungsplanes übereinstimmt.
b) Führen Sie eine ergänzende Untersuchung auf, die ggf. erforderlich ist, und begründen Sie deren Notwendigkeit.
c) Erläutern Sie die Festsetzungen des VEP und begründen Sie hierfür maßgebliche Überlegungen.
d) Wie wird die Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Durchführung des Bauvorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und Übernahme von Kosten geregelt?
3. Allgemein übernimmt die Kommune die Erschließung neuer Baugebiete. In Abstimmung mit der Gemeinde können sich in bestimmten Fällen auch private Investoren durch städtebaulichen Vertrag verpflichten, diese Aufgaben zu übernehmen. In § 11 des Baugesetzbuches (BauGB) sind verschiedene Typen des städtebaulichen Vertrages aufgeführt:
• der Maßnahmenvertrag
• planbegleitende Verträge
• der Folgekostenvertrag
Erläutern Sie die oben genannten Verträge.
4.
a) Definieren Sie den Begriff „Träger öffentlicher Belange“.
b) Nennen Sie sechs Träger öffentlicher Belange und jeweils einen ihrer Aufgabenbereiche.
5. Sie beabsichtigen, ein frei stehendes Wohnhaus mit vier Vollgeschossen und mit acht etwa 80 m2 großen Wohneinheiten zu bauen. Je Geschoss sind zwei Wohnungen vorgesehen. Keller und Dachgeschoss sollen nicht ausgebaut werden. Ein Ihnen zum Kauf angebotenes 700 m2 großes Grundstück liegt in einem Gebiet, für das ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht. In diesem Bebauungsplan finden Sie für den Bereich des Grundstückes unter anderem folgende Festsetzungen:
WA 0 IV 0,4 1,2
Erklären Sie die Bedeutung dieser Festsetzungen und beurteilen Sie, ob das von Ihnen geplante Bauvorhaben hier planungsrechtlich zulässig wäre.
6. Nennen Sie die vier maßgeblichen Mindestfestsetzungen eines nach § 30 BauGB „qualifizierten Bebauungsplans“ nach der Baunutzungsverordnung und konkretisieren Sie diese mit jeweils drei Beispielen.
7. Die Nutzung von Grundstücken kann durch Baulasten und Grunddienstbarkeiten eingeschränkt werden. Erläutern Sie ausführlich die Begriffe:
a) Baulast und
b) Grunddienstbarkeit.
c) Nennen Sie jeweils drei Beispiele.