IMFW15N Immobilienbewirtschaftung 1

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Immobilienbewirtschaftung

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1. Das Wohnraummietrecht unterscheidet sich in vielen Punkten von dem Gewerberaummietrecht. Erläutern Sie die Gründe und die Folgen dieser Tatsache.
2. Vermieter V schließt mit seinem Mieter, dem Steuerberater M, einen auf 10 Jahre befristeten Mietvertrag, der am 01.06. . .00 zu laufen begann und eine Laufzeit bis zum 31.05. . .10 haben soll. Im ursprünglichen Mietvertrag, den beide Parteien unterzeichnet haben, ist eine Miete von 8,00 € pro Quadratmeter vereinbart. Im Februar . . 08 schreibt M den V an und teilt ihm mit, dass die Auftragslage in seinem Steuerbüro in der letzten Zeit stark rückläufig war. M teilt ferner mit, dass er sein Büro nur dann aufrechterhalten kann, wenn er drastische Sparmaßnahmen einleitet. Insoweit bittet M den V, die Miete auf 7,00 € pro Quadratmeter zu reduzieren. V schreibt wenige Tage später zurück, dass er den M insoweit unterstützt und mit einer solchen Reduzierung der Miete einverstanden ist. Selbst durch die Reduzierung der Miete schafft es M nicht, seinen Bürobetrieb aufrechtzuerhalten. Er beschließt daher, sein Büro zu schließen und kündigt aus diesem Grund zum 02.06. . .08 den Mietvertrag zum 31.08. . .08. V ist mit dieser Kündigung nicht einverstanden und beruft sich auf die Befristung. Er ist der Ansicht, M sei noch bis zum 31.05. . .10 verpflichtet, die vereinbarte – nunmehr reduzierte – Miete zu zahlen.
Kann V bis zum Ablauf der Befristung die Miete von M verlangen?
Weitere Information: 22.11.2024 - 01:29:02
  Kategorie: Wirtschaft
Eingestellt am: 28.05.2021 von holniv01
Letzte Aktualisierung: 28.05.2021
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Prüfungs-/Lernheft-Code: IMFW15N
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