Lösung Einsendeaufgabe RWBQ04-XX04 (Handelsrecht und Wettbewerbsrecht) Note 1

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RWBQ04-XX04 (Handelsrecht und Wettbewerbsrecht) Note 1

RWBQ04-XX04 (Handelsrecht und Wettbewrbbsrecht) Note 1

Die Lösungen dienen nur als Hilfestellung und dürfen nicht komplett abgeschrieben werden.

100/100 Punkten Note 1

1. Aufgabe:
A wohnt in Hannover. Bei einer Wochenendfahrt nach Bremen verursacht er dort mit seinem Pkw schuldhaft einen Verkehrsunfall und verletzt den dort wohnhaften Fußgänger F. F macht Arztbehandlungskosten in Höhe von 4 500 Euro gegen A geltend. A zahlt nicht. Bei welchem örtlich und sachlich zuständigen Gericht kann F gegen A Klage erheben?
2. Aufgabe:
Welche Folge hat es für die Verfügungsbefugnis des Schuldners, wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird?
3. Aufgabe:
V hat an den Bauunternehmer B einen in seinem Eigentum stehenden Bagger verliehen. B meldet Insolvenz an. Prüfen und begründen Sie: Hat V einen Herausgabeanspruch und wenn ja, gegenüber wem kann er diesen Anspruch geltend machen?
4. Aufgabe:
Gegen den Schuldner S hat das zuständige Amtsgericht am 01.08. das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter I ist bemüht, noch ausstehende Forderungen des S zu realisieren. Er wendet sich deshalb im November an die Schuldner A und B und verlangt von diesen Zahlung. Dies erheben nun folgende Einwendungen:
A erklärt, er habe seit dem 01.09. auch eine Forderung gegen S. Mit dieser Forderung erkläre er die Aufrechnung.
B erklärt, er rechne ebenso mit einer Forderung auf, die bereits seit dem 01.01. bestehe und die er am 01.10. von X erworben habe.
Sind die Aufrechnungserklärungen von A und B rechtlich wirksam?
5. Aufgabe:
Erläutern Sie: Wer ist
a) Insolvenzgläubiger,
b) Massegläubiger,
c) Aussonderungs- und absonderungsberechtigte Gläubiger,
d) nachrangige Insolvenzgläubiger?
6. Aufgabe:
Cathy (C) aus München verdient ihren Lebensunterhalt als Influencerin. In einem ihrer täglichen Posts an ihre 485 000 Follower posiert sie bei Instagram mit einem Foto, auf dem sie auf dem Boden sitzend einen Plüschelefanten in ihren Armen hält, der deutlich als Produkt der Marke „Steiff“ gekennzeichnet ist. Der Hersteller Steiff hat ihr den Plüschelefanten geschenkt, das Foto erstellt und ihr dafür 2 000 Euro gezahlt.
Der Verbraucherschutzverband V, (der in der Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 Unterlassungsklagengesetz eingetragen ist) hat die C aufgefordert, das Foto von ihrem Account zu löschen. Die C weigert sich. V möchte die C nun verklagen, nachdem eine Abmahnung erfolglos war.
a) Ist V berechtigt, die Klage zu erheben?
<Pkt.>/5 Pkt.
b) Vor welchem örtlich und sachlich zuständigen Gericht muss V die Klage erheben?
c) Prüfen und begründen Sie: Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?
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1. Aufgabe:
A wohnt in Hannover. Bei einer Wochenendfahrt nach Bremen verursacht er dort mit seinem Pkw schuldhaft einen Verkehrsunfall und verletzt den dort wohnhaften Fußgänger F. F macht Arztbehandlungskosten in Höhe von 4 500 Euro gegen A geltend. A zahlt nicht. Bei welchem örtlich und sachlich zuständigen Gericht kann F gegen A Klage erheben?
2. Aufgabe:
Welche Folge hat es für die Verfügungsbefugnis des Schuldners, wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird?
3. Aufgabe:
V hat an den Bauunternehmer B einen in seinem Eigentum stehenden Bagger verliehen. B meldet Insolvenz an. Prüfen und begründen Sie: Hat V einen Herausgabeanspruch und wenn ja, gegenüber wem kann er diesen Anspruch geltend machen?
4. Aufgabe:
Gegen den Schuldner S hat das zuständige Amtsgericht am 01.08. das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter I ist bemüht, noch ausstehende Forderungen des S zu realisieren. Er wendet sich deshalb im November an die Schuldner A und B und verlangt von diesen Zahlung. Dies erheben nun folgende Einwendungen:
A erklärt, er habe seit dem 01.09. auch eine Forderung gegen S. Mit dieser Forderung erkläre er die Aufrechnung.
B erklärt, er rechne ebenso mit einer Forderung auf, die bereits seit dem 01.01. bestehe und die er am 01.10. von X erworben habe.
Sind die Aufrechnungserklärungen von A und B rechtlich wirksam?
5. Aufgabe:
Erläutern Sie: Wer ist
a) Insolvenzgläubiger,
b) Massegläubiger,
c) Aussonderungs- und absonderungsberechtigte Gläubiger,
d) nachrangige Insolvenzgläubiger?
6. Aufgabe:
Cathy (C) aus München verdient ihren Lebensunterhalt als Influencerin. In einem ihrer täglichen Posts an ihre 485 000 Follower posiert sie bei Instagram mit einem Foto, auf dem sie auf dem Boden sitzend einen Plüschelefanten in ihren Armen hält, der deutlich als Produkt der Marke „Steiff“ gekennzeichnet ist. Der Hersteller Steiff hat ihr den Plüschelefanten geschenkt, das Foto erstellt und ihr dafür 2 000 Euro gezahlt.
Der Verbraucherschutzverband V, (der in der Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 Unterlassungsklagengesetz eingetragen ist) hat die C aufgefordert, das Foto von ihrem Account zu löschen. Die C weigert sich. V möchte die C nun verklagen, nachdem eine Abmahnung erfolglos war.
a) Ist V berechtigt, die Klage zu erheben?
<Pkt.>/5 Pkt.
b) Vor welchem örtlich und sachlich zuständigen Gericht muss V die Klage erheben?
c) Prüfen und begründen Sie: Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?
Weitere Information: 16.09.2024 - 06:56:34
  Kategorie: Wirtschaft
Eingestellt am: 08.07.2024 von AnnaLisaK
Letzte Aktualisierung: 05.09.2024
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Prüfungs-/Lernheft-Code: RWBQ04-XX04
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