Situation 1:
a) Ein in Hamburg freiberuflich tätiger Arzt nimmt in Oberstdorf an einem Fortbildungslehrgang teil. Dadurch entstehen ihm Aufwendungen, über die Belege mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer vorhanden sind. Nehmen Sie Stellung dazu, ob ein Vorsteuerabzug für den Arzt möglich ist.
b) Ein Unternehmer betreibt in Berlin einen Lebensmittelgroßhandel. Er entnimmt seinem Unternehmen Süßwaren für seinen Privathaushalt. Die eingekauften Gegenstände haben zum Vorsteuerabzug berechtigt. Prüfen Sie, ob in diesem Fall eine steuerbare unentgeltliche Lieferung vorliegt.
Situation 2:
Die Süßholzraspel-AG hat in einem Jahr einen Gewinn vor Steuern in Höhe von 448 000,00 € erwirtschaftet.
a) Ermitteln Sie die Körperschaftsteuer.
b) Entscheiden Sie, ob bei der Süßholzraspel-AG Solidaritätszuschlag erhoben wird. Wenn ja, berechnen Sie dessen Höhe.
Situation 3:
Im April des Jahres ..02 haben Sie den Bescheid über Ihre Einkommensteuer das Jahr ..01 erhalten. Darin wird eine Nachforderung von 1 000,00 € festgestellt. Mit diesem Bescheid sind Sie nicht einverstanden.
a) Geben Sie an, welche rechtliche Möglichkeit Ihnen gegen den Einkommensteuerbescheid zur Verfügung steht und welche Frist Sie dabei beachten müssen.
b) Erläutern Sie, welche Wirkung Ihr Vorgehen auf den Steuerbescheid hat.
c) Erklären Sie den Weg des Finanzgerichtsverfahrens bis zur obersten Instanz.
Situation 4:
Eine OHG mit Sitz in Hamburg hat in einem Jahr einen Gewinn aus Gewerbebetrieb in Höhe von 130 000,00 € erwirtschaftet. Für die Ermittlung der Gewerbesteuerschuld sind Hinzurechnungen lt. § 8 GewStG i.H.v. 48 050,00 € und Kürzungen lt. § 9 GewStG i.H.v. 30 200,00 € zu berücksichtigen.
1) Ermitteln Sie den Steuermessbetrag für die OHG.
2) Berechnen Sie die Gewerbesteuerschuld. Gehen Sie dabei von einem Hebesatz in Höhe von 470 % aus.
Situation 5:
Der Privatmann P erwirbt zum 1.1.2011 ein Mehrfamilienhaus zum Preis von 600 000 € in der Hamburger Innenstadt. Von dem Kaufpreis entfallen 500 000 € auf das Gebäude und 100 000 € auf den Grund und Boden. Das Mehrfamilienhaus soll zu 40 % fremdfinanziert werden. Dazu nimmt P ein Darlehen mit einer fünfjährigen Laufzeit und einem Zinssatz von 5 % auf. In dem Haus befinden sich sechs Wohnungen. Die monatliche Miete beträgt pro Wohneinheit 1 000 €. Zu jeder Wohnung gehört ein Stellplatz, der für 100 €/Monat vermietet wird. Es ist davon auszugehen, dass das Haus die gesamte Zeit über voll vermietet wird. Das Haus soll über einen Zeitraum von 5 Jahren (bis 31.12.2015) vermietet und am 1.1.2016 veräußert werden. Der voraussichtliche Veräußerungserlös beträgt 700 000 €. P hat nur diese eine Immobilie.
Im Rahmen des Erwerbs hat der Verkäufer nicht zur Umsatzsteuer optiert. Der persönliche Einkommensteuersatz von P liegt bei 35 %. Der Solidaritätszuschlag bleibt unberücksichtigt.
Weitere Angaben:
1) Einheitswert laut Bewertungsgesetz 200 000 €
2) Hebesatz der Stadt Hamburg beträgt 540 %
3) Grundsteuermesszahl 3,5 ‰
4) Der AfA-Satz beträgt bei Mehrfamilienhäusern 2 %
5) Anfallende jährliche Kosten:
• Müllabfuhr und Straßenreinigung 3 000 €
• Wasserversorgung und Kanalgebühren 3 500 €
• Hausbeleuchtung, Schornsteinreinigung und Versicherungen 1 800 €
• Hausverwaltung und Winterdienst 3 000 €
• Versicherungen 5 000 €
• Einkommensteuervorauszahlungen 12 000 € (4 x 3 000 €)
6) Veräußerungsnebenkosten zum 1.1.2016 bei Verkauf
(Notar, Fahrtkosten, Inserate) 5 000 €
Erläutern und berechnen Sie die anfallenden Steuern im Zeitpunkt des Erwerbs, während der Nutzung für das erste Jahr (2011) sowie im Falle einer Veräußerung zum 1.1.2016, beschränkt auf die durch die Veräußerung anfallenden Steuern. Gehen Sie bei Erwerb auf die grunderwerbsteuerlichen Auswirkungen ein. Der P beabsichtigt nicht, zur Umsatzsteuer zu optieren. Ermitteln Sie die jährliche Grundsteuerbelastung, das zu versteuernde Einkommen im Jahr 2011, sowie im Jahr 2016 unter der Annahme, dass keine weiteren Einkünfte im Jahr 2016 erzielt werden. Ermitteln Sie die Einkommensteuerbelastung für das Jahr 2011. Überprüfen Sie, ob es zu einer Nachzahlung oder Erstattung kommt und in welcher Höhe diese anfällt.