1. Aufgabe:
Eine Montagegesellschaft hat sich darauf spezialisiert, aus vorgefertigten Leichtbauplatten Messestände aufzustellen. Sie stellt einen 17-jährigen Jugendlichen ein als „Montageanwärter“ mit einer festen Ausbildungsvergütung von 350,– € monatlich und einer „Ausbildungszeit“ von drei Jahren.
Bitte beantworten Sie dazu mit kurzer rechtlicher Begründung folgende Fragen:
a) Liegt ein wirksamer Berufsausbildungsvertrag vor?
b) Ist die vereinbarte Ausbildungsvergütung zulässig?
2. Aufgabe
In einem Ausbildungsvertrag der Fa. Max Meier mit einem Jugendlichen im Sinne des JArbSchG finden sich die nachfolgenden Vereinbarungen. Bitte prüfen Sie, welche hiervon unwirksam sind und schreiben Sie auf, was stattdessen richtig wäre.
a) „Die wöchentliche Ausbildungszeit beträgt 44 Stunden. Die Ausbildungszeit beginnt am Montag und Dienstag morgens um 5:30 Uhr, am Mittwoch und Donnerstag erst um 9:00 Uhr und am Freitag um 8:00 Uhr. Am Samstag beginnt die vierstündige Ausbildung in Form einer betrieblichen Schulung im betriebseigenen Ausbildungszentrum um 8:00 Uhr.“
b) „Der Auszubildende hat im ersten Jahr der Ausbildung 20 Werktage Jahresurlaub und im zweiten Ausbildungsjahr 30 Werktage Jahresurlaub zu beanspruchen.“ Hinweis: Der Auszubildende ist zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt.
3. Aufgabe
Die Ausbilder Frau Max und Herr Moritz planen die erste Ausbildungswoche für die neuen Auszubildenden, die in Form eines gemeinsamen Einführungsseminars für die kaufmännischen und gewerblich-technischen Auszubildenden (insgesamt 10) durchgeführt werden soll. Dabei sollen auch die Themen „Rechte und Pflichten der Auszubildenden“ und die „Unfallverhütung am Arbeitsplatz“ behandelt werden.
a) Welche Ausbildungsmethoden eignen sich besonders zur Vermittlung des Themas „Rechte und Pflichten der Auszubildenden“?
b) Erläutern Sie mögliche Ausbildungsmethoden, die Frau Max und Herr Moritz für das Thema „Unfallverhütung“ unter Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit anwenden können.
4. Aufgabe:
Die Geschäftsleitung überlegt, anstatt den Arbeitsanfall unmittelbar mit konkreten Mengeneinheiten zu messen, abgeleitete Bemessungswerte (wie z.B. Umsätze, Kundenzahlen, Untergebene u.v.m.) als Schätzwert für den Arbeitsanfall zu verwenden. Diese Werte eignen sich besonders, wenn eine Bindung des Personalstandes an das Arbeitsvolumen erreicht werden soll, eine analytische Ermittlung des Personalbedarfs wegen der Art der Tätigkeit jedoch nicht möglich oder zu aufwändig ist. Das wäre z.B. der Fall, wenn die Aufgabe sehr komplex ist oder sich ständig ändert.
5. Aufgabe:
Stellen Sie sich vor Sie sind die Führungskraft des Bereiches, in dem Sie arbeiten. Beschreiben Sie diesen Bereich kurz. (Sie können alternativ auch einen anderen Unternehmensbereich wählen, den Sie gut kennen.)
Erstellen Sie für diesen Bereich ein Personalportfolio. Begründen Sie jeweils für die einzelnen Mitarbeiter deren Einordnung in das Personalportfolio (mindestens 5 Mitarbeiter). (Die Namen der Mitarbeiter verfremden Sie bitte.)