"1. Herr Gruft betreibt einen Szeneladen für modische Accessoires und esoterische Duftkerzen. Um sein Absatzgebiet bundesweit auszudehnen, möchte er einen Internetshop einrichten. Sein Freund rät ihm, bei der Präsentation im Internet auf altmodische
Angaben wie Name und Postanschrift zu verzichten. Das würde dem Image seines Ladens etwas Geheimnisvolles verleihen. Wichtig seien vor allem die Kontoverbindungen für die Vorkassezahlungen der Besteller. Ist das eine gute Idee? Begründen Sie Ihre Antwort auch unter Nennung der maßgeblichen Normen. Maßstab sei ausschließlich das Wettbewerbsrecht.
2. Die Firma Monokel Lux Vertrieb GmbH leidet seit Jahren unter Absatzproblemen. Daher entschließt man sich zu einer Werbekampagne. Es werden in Fernsehzeitschriften
Anzeigen geschaltet. Danach könne der Leser an einem Preisausschreiben teilnehmen. Ausgelobt sind eine Kreuzfahrt durch die Karibik und hochwertige tragbare Computer. Jedoch werden die Preise tatsächlich nicht vorgehalten und sollen
auch nicht ausgekehrt werden. Das Preisausschreiben dient lediglich dazu, die Anschriften potenzieller Interessenten zu sammeln. Schließlich haben die Teilnehmer die Werbung gelesen. Eine andere Idee hat der Geschäftsführer der GmbH. Die Marketingabteilung solle alle Nummern aus dem Telefonbuch heraussuchen, deren Anschlussinhaber Vornamen haben, die darauf schließen lassen, dass sie ca. 60 Jahre sind. Diese könnten
grundsätzlich ein Interesse an einem Monokel als Sehhilfe haben. Sie sollen dann systematisch abtelefoniert werden, um ihnen die Vorzüge eines Monokels darzustellen und sie zum Kauf zu bewegen. Beurteilen Sie die Absatzfördermaßnahmen auf der Grundlage des UWG.
3. Herr Gruft gibt nicht auf. Im Betriebswirtschaftsseminar hat er gelernt, dass die Kaffeefahrt ganz am Ende der Wertschöpfungskette steht. Er will früher einsteigen und
kauft eine Schiffsladung Kaffee. Er eröffnet einen Kaffeeladen und bietet dort den Kaffee je Tüte zu sechs Euro an. In die Tüten füllt er je 465 Gramm. Sein Kaffeeladen boomt. Leider droht ein Mitbewerber, dass er zum Anwalt gehen werde, um ihn abzumahnen. Der Mitbewerber moniert, dass Herr Gruft keine Preisauszeichnung nach Kilo vorgenommen habe. Herr Gruft findet, dass die Preisklarheit vielleicht die Kunden interessieren kann, jedoch nicht Mitbewerber. Außerdem könne jeder sehen,
dass die Tüte Kaffee sechs Euro koste. Ist die Preisauszeichnung fehlerhaft? Wäre eine fehlerhafte Preisauszeichnung wettbewerbsrechtlich von Interesse? Begründen Sie Ihre Antwort auch unter Nennung der maßgeblichen Normen.
4. Könnte sich Herr Gruft bei unzulässigen geschäftlichen Handlungen bezüglich Unterlassungsforderungen damit entschuldigen, dass er als Unternehmensinhaber sich
nicht mit Kleinigkeiten befasst, sondern seine Angestellten nicht hinreichend sorgsam arbeiten? Begründen Sie Ihre Antwort auch unter Nennung der maßgeblichen Normen.
5. H betreibt eine Fährlinie. Er ist hier Alleinanbieter in der Region. H ist auch Eigentümer des Hafens. Andere fährschifftaugliche Häfen gibt es in der Region nicht. Nunmehr will auch J den Hafen im Fährbetrieb anlaufen. J bietet ein angemessenes Entgelt für die Nutzung der Hafenanlagen an. H verweigert den Schiffen des J gleichwohl das Anlegen. Ist dies zulässig? Begründen Sie Ihre Antwort auch unter Nennung der maßgeblichen Normen.
6. Herr Mystermann e. K. bietet in seinem Geschäft Monokel von allen drei großen deutschen Monokelherstellern an. (Der Fall ist völlig frei erfunden.) Ihm fällt auf, dass die Bezugspreise im Ergebnis unter Berücksichtigung von Rabatten etc. nahezu gleich sind. So es Preisänderungen gibt, werden diese zeitgleich von
allen Herstellern vorgenommen. Herr Mystermann wendet sich an die Kartellbehörden. Das verärgert die Hersteller. Mit dem Hinweis des Vertrauensverlustes verweigern sie die Belieferung.
Ist die Verweigerung der Belieferung im wettbewerbsrechtlichen Rahmen zulässig? Begründen Sie Ihre Antwort.
7. Die Werft A und die Werft B wollen fusionieren, um sich gegen die asiatischen Großwerften im globalen Wettbewerb zu behaupten. Es sind die beiden letzten Werften im Land. Sie melden den Zusammenschluss an. Was bedeutet es, wenn sich
das Bundeskartellamt monatelang nicht zu der Anmeldung äußert? Angenommen, das Bundeskartellamt würde wirksam den Zusammenschluss untersagen. Welche Möglichkeit bliebe den Unternehmen noch, um letztlich einen Zusammenschluss
durchzusetzen? Begründen Sie Ihre Antwort auch unter Nennung der maßgeblichen Normen.
8. Welche Vorschriften untersagen nach nationalem und nach europäischem Recht den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung?"