"1. Beschreiben Sie die grundsätzliche Zielsetzung des Sozialversicherungsrechts sowie die
Gliederung der Sozialversicherung.
2. Die Firma Otto Profil in Frankfurt a.M. beschäftigt ab 1.6.2013 Herrn Michael Schlauf als Direktionsassistenten. Es handelt sich nach Abschluss des Studiums um das erste Beschäftigungsverhältnis von Herrn Schlauf. Das Bruttoarbeitsentgelt beträgt für die Dauer der Probezeit von 6 Monaten 3 100 EUR monatlich. Nach Ablauf der Probezeit erhöht
sich das monatliche Bruttoarbeitsentgelt um 500 EUR. Zuzüglich wird laut Arbeitsvertrag bereits in 2013 ein Weihnachtsgeld und ab 2014 ein Urlaubsgeld gezahlt. Das Weihnachtsgeld wird in Höhe eines Monatslohns gezahlt; das Urlaubsgeld beträgt die Hälfte eines Monatslohns. Die Zahlungen erfolgen in den Monaten Juli bzw. November. Herr Schlauf ist kinderlos, sein KV-Beitrag beträgt 15,5 % (voller Beitrag).
a) Stellen Sie dar, ob Versicherungs- bzw. Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung und Arbeitsförderung besteht.
b) Besteht für Herrn Schlauf Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1.1.2014?
c) Bei welchen Versicherungsträgern besteht für Herrn Schlauf Versicherungspflicht?
d) Geben Sie an, welche Meldung der Arbeitgeber innerhalb welcher Frist zu erstatten hat.
e) Berechnen Sie die für Juni 2013 einzubehaltenden Arbeitnehmerbeiträge des Herrn Schlauf zur Sozialversicherung.
3. Für eine Urlaubsvertretung stellt die Firma Hemsa AG Frau Karin Gleck für die Zeit vom 1.7. bis 31.8. in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis ein. Das monatliche Bruttoarbeitsentgelt beträgt 1 500 EUR; die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36 Sunden. Frau Gleck war wegen familiärer Verpflichtungen seit mehreren Jahren nicht mehr berufstätig.
Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wird wegen der plötzlichen Erkrankung eines Mitarbeiters eine Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses für die Zeit vom 1.9. bis 31.10. zu den gleichen Bedingungen vereinbart.
a) Beurteilen Sie die befristet abgeschlossenen Beschäftigungsverhältnisse versicherungsrechtlich.
b) Welche Meldungen hat der Arbeitgeber bei Beginn, Fortsetzung und bei Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse abzugeben?
4. Ein seit Jahren krankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer erleidet am 17.4. erstmalig einen Herzinfarkt und ist seit diesem Zeitpunkt arbeitsunfähig krank. Es besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz für die Zeit vom 18.4. bis 29.5.
a) Benennen Sie die Sozialleistung, auf die ein Anspruch besteht.
b) Für welche Zeit besteht dieser Anspruch?
c) Geben Sie an, wie hoch der Anspruch auf Sozialleistung grundsätzlich ist.
5. Herr Gerd Sauer, geboren am 8.10.1956, wird zum 30.6.2013 von seinem Arbeitgeber wegen Arbeitsmangels entlassen. In der Zeit ab 1.1.1994 hat der Betroffene ununterbrochen eine versicherungs- bzw. beitragspflichtige Beschäftigung zur Sozialversicherung bzw. Arbeitsförderung ausgeübt. Er ist unverheiratet.
a) Nennen Sie die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld.
b) Für welche Zeit besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld?
c) Welcher Sozialleistungsträger ist zuständig?
6. Erklären Sie, welche Sozialleistung für Kinder gewährt wird.
7. Die Firma Putzteufel GmbH sowie 10 der bei ihr beschäftigten Reinigungskräfte erhalten nach einer durchgeführten Betriebsprüfung einen Bescheid (Verwaltungsakt). Hierin
wird das Bestehen von Versicherungspflicht zur Sozialversicherung festgestellt und im Rahmen der Verjährungsvorschrift werden die rückständigen Beiträge gefordert. Es wird auch ausgeführt, dass entgegen der Annahme des Arbeitgebers keine versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisse vorliegen.
a) Legen Sie dar, wie die Entscheidungen angefochten werden können.
b) Die Putzteufel GmbH erhält als Reaktion auf ihren Widerspruch einen ablehnenden Widerspruchsbescheid. Innerhalb welcher Frist muss Klage gegen diesen Bescheid erhoben werden?"