1. Fall:
Im Betrieb des Kaufmanns Kramer sind plötzlich ein Fachbuch und ein Nachschlagewerk verschwunden. Nachforschungen ergeben Folgendes:
Beide Bücher hat der Angestellte Abel für einen angemessenen Preis an seinen Bekannten veräußert. Abel war in den Besitz des Fachbuchs gelangt, indem er es mit Erlaubnis des Prokuristen mit nach Hause genommen hatte. Das Nachschlagewerk hatte er einfach so mitgenommen. – Der Bekannte des Abel weigert sich, die Bücher an die Firma Kramer zurückzugeben. Er behauptet unwiderlegbar, er habe fest an das Eigentum des Abel geglaubt.
1. Wie beurteilen Sie den Interessenkonflikt zwischen der Firma Kramer und dem Bekannten des Abel?
2. Wie ist die Rechtslage, wenn Abel die Bücher seinem Bekannten für eine Forderung verpfändet hat?
2. Fall:
Herr Richling hat für sich und seine Familie eine große Altbauwohnung gemietet. In ihr befinden sich noch große Heizkörper aus den 1930erJahren, die zwar einwandfrei funktionieren, die Herr Richling aber dennoch gern auf eigene Kosten ersetzen will. Der Vermieter ist damit einverstanden.
Da Herr Richling die 9 500,— € für neue Heizkörper nicht in bar aufbringen kann, weil er sich gerade einen Pkw für 20 000,— € gekauft und bar bezahlt hat, bietet er der Firma Röper Heizungsbau an, 3 000,— € in bar zu zahlen und den Rest in Höhe von 6 500,— € in monatlichen Raten von 500,— € zu begleichen.
Die Firma Röper überlegt nun, wie sie diesen Ratenkredit absichert.
a) Der Mitarbeiter Schulze schlägt vor, die Heizkörper gegen Eigentumsvorbehalt zu liefern.
Was halten Sie davon? Begründen Sie Ihre Meinung.
b) Welchen Vorschlag würden Sie der Firma Röper in Bezug auf die Absicherung des Ratenkredits unterbreiten?
Begründen Sie Ihren Vorschlag.
3. Fall:
Spediteur Specht hat für seine Lkw-Fahrer mit Wissen des Vermieters Voss einen Duschraum anlegen lassen. Dabei hat der Geselle des Klempners Röhrich offenbar nicht richtig aufgepasst. Denn drei Wochen später platzt das Wasserrohr an der Stelle auf, wo die zum Duschraum führende Leitung angeschlossen worden ist. Durch das während der Nacht ausgeströmte Wasser sind die Büroeinrichtungen Spechts teilweise unbrauchbar geworden. Auch das Bankhaus Bode, das seine Räume unter Specht hat, hat durch das Wasser einen Schaden erlitten. Specht und Bode verlangen von Röhrich Ersatz ihres im Einzelnen nachweisbaren Schadens. Röhrich – der seine Versicherung nur in Anspruch nehmen will, wenn es gar nicht anders geht – macht demgegenüber geltend, der mit der Arbeit bei Specht betraute Geselle sei nachweisbar eine erstklassige Kraft und habe bisher nie zu Beanstandungen Anlass gegeben. – Empfiehlt es sich für Specht bzw. für Bode, diesen Einwand genauer zu prüfen, also dafür Belege zu fordern oder einzusehen usw.? Oder ist das unnötig? Würde Röhrich die Kosten für die Inanspruchnahme anwaltlicher oder gerichtlicher Hilfe so und so zu tragen haben?