1. Aufgabe:
Stellen Sie den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum dar und erläutern sie die 4 Möglichkeiten der
Eigentumsübertragung an beweglichen Sachen.
2. Aufgabe:
Gläubiger G hat gegen den Schuldner S eine Forderung in Höhe von 2 000 €. Er tritt die Forderung an den A
ab. Bei Fälligkeit zahlt S an den G. Ist S mit der Zahlung an G von seiner Verpflichtung frei geworden, wenn
ihm die Abtretung nicht bekannt war?
3. Aufgabe:
A wohnt in Hamburg. Bei einer Fahrt nach Bremen verursacht er dort schuldhaft einen Verkehrsunfall und
verletzt den Fußgänger F. F macht Arztbehandlungskosten in Höhe von 4 500 € gegen A geltend. A zahlt
nicht. Bei welchem örtlich und sachlich zuständigen Gericht kann F gegen A Klage erheben?
4. Aufgabe:
Elektronix (E) ist Inhaber eines Unternehmens, das Baumaschinen vermietet. Am 26.5. hat er dem Baumix (B)
eine Putzmaschine bis zum 10.6. vermietet. Nachdem B die Arbeiten ausgeführt hat, gerät er in
Liquiditätsschwierigkeiten. Er wendet sich an Kaufmix (K) und bietet ihm die Putzmaschine zum Preis von
10 000 € zum Kauf an. K ist einverstanden. B einigt sich mit K über den Eigentumsübergang an der Maschine
und übergibt sie ihm nebst den dazugehörigen Unterlagen. K ist dabei davon ausgegangen dass B Eigentümer
der Maschine ist. Nach Ablauf der Mietzeit verlangt E von B Herausgabe der Maschine. Dabei erfährt E von
den ganzen Vorgängen.
Prüfen und begründen Sie:
a) Kann E von K Herausgabe der Maschine verlangen?
b) Wie ist die Rechtslage, wenn B Maschine nicht von E angemietet, sondern B sie dem E ihm gestohlen hat?
5. Aufgabe:
Verkäufer V hat dem K am 01. 10. einen Gebrauchtwagen zum Preis von 5 000 € verkauft. K zahlt 1 000 € an;
des Restkaufpreis soll bis zum 15. 10. bezahlt werden. Im schriftlichen Kaufvertrag wird ferner vereinbart,
dass das Eigentum am Pkw bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bei V verbleibt. K zahlt nicht zum
vereinbarten Termin.
Prüfen und begründen Sie:
a) Wer ist Eigentümer des Pkw?
b) Kann V von K den Pkw herausverlangen, ggfs. unter welchen Voraussetzungen?
6. Aufgabe:
Max Meier betreibt einen florierenden Getränkehandel und möchte für die Lagerbewirtschaftung einen neuen
Gabelstapler kaufen. Den Kaufpreis i.H.v. 100 000 € möchte er über die B-Bank finanzieren. Als die B-Bank
nach Sicherheiten fragt, bietet Max Müller drei Möglichkeiten an:
Eine Bürgschaft seiner Ehefrau
• Die Sicherungsübereignung des neuen Gabelstaplers
• Die Verpfändung des neuen Gabelstaplers
a) In welcher Form müsste Frau Meier die Bürgschaftserklärung abgeben, damit diese wirksam ist? Welche
Rechtsfolge tritt ein, wenn diese Form nicht beachtet wird?
b) Erläutern Sie, wie sich Sicherungsübereignung und Pfandrecht unterscheiden. Treffen Sie eine begründete
Entscheidung, welches der beiden Sicherungsinstrumente für die G-GmbH den besseren wirtschaftlichen
Nutzen bietet.
7. Aufgabe:
V hat an den Bauunternehmer B einen in seinem Eigentum stehenden Bagger verliehen. B meldet Insolvenz
an.
Prüfen und begründen Sie: Hat V einen Herausgabeanspruch und wenn ja, gegenüber wem kann er diesen
Anspruch geltend machen?