Aufgabenstellung:
1. Aufgabe:
Erläutern Sie die folgenden Begriffe:
a) Istkaufmann
b) Kannkaufmann
c) Formkaufmann
d) Scheinkaufmann
2. Aufgabe:
Kaufmann Kantig (K) betreibt einen Autohandel. Er erteilt seinem Verkaufsleiter Paul (P) Prokura. Die Prokura des P wird im Handelsregister eingetragen. Kurze Zeit später kommt es zu einem Streit zwischen P und K. K kündigt daraufhin das Arbeitsverhältnis mit P und widerruft ihm gegenüber auch die Prokura. Den Antrag auf Löschung der Prokura im Handelsregister vergisst K jedoch. Wenige Tage später kauft P beim Großhändler Gierig (G), dem gegenüber er sich als Prokurist des K ausgibt, im Namen des K einen Porsche zum Preis von 100 000 € und verschwindet damit. G verlangt von K Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 100 000 €.
Prüfen und begründen Sie: Kann G von K Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 100 000 € verlangen?
3. Aufgabe:
Student S will einen gebrauchten Sportwagen erwerben. Er wendet sich daher wegen eines Privatdarlehens über 10 000 € an das Kreditinstitut K, über das sein Vater V seine Geldgeschäfte abwickelt. Auf Sicherheiten für das Darlehen angesprochen, erklärt S, V werde für ihn bürgen. Daraufhin wird V, der als Kaufmann ein gut gehendes Speditionsgeschäft betreibt, angerufen. V erklärt sich am Telefon mit einer Bürgschaftsübernahme einverstanden, da er in seiner Freizeit selbst Sportwagen fahre. V unterzeichnet das von K übermittelte Bürgschaftsformular, worin er sich selbstschuldnerisch für das Privatdarlehen seines Sohnes verbürgt, und versendet es per Telefax an K. S kann das im Anschluss gewährte Darlehen bereits kurze Zeit später nicht mehr zurückzahlen. K will den V daher aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen. Prüfen und begründen Sie: Hat K gegen V einen Anspruch aus der Bürgschaft?
4. Aufgabe:
Gernegroß (G) ist Geschäftsführer der Gernegroß-GmbH, die einen Großhandel für Herrenhemden betreibt. Beim Hersteller für Herrenkonfektion, der Hurtig-AG (H), bestellt G für die G-GmbH 2 000 weiße Herrenhemden der Marke „Elymp“, Konfektionsgröße 43. Aufgrund eines Fehlers in der Versandabteilung liefert H 1 500 Hemden der Marke „Oterna“ in Konfektionsgröße 41. G nimmt die Ware in Empfang und verbringt sie in sein Lager. Drei Wochen später sollen die Hemden an den Einzelhändler Ehrlich ausgeliefert werden. Dabei fällt auf, dass die falschen Hemden geliefert wurden. G schickt die Lieferung an H zurück und verlangt die bestellte Lieferung von 2 000 weißen Herrenhemden der Marke „Elymp“, Konfektionsgröße 43.
Prüfen und begründen Sie:
a) Kann die Gernegroß-GmbH (G) von der Hurtig-AG (H) die Nachlieferung von 2 000 weißen Herrenhemden der Marke „Elymp“, Konfektionsgröße 43 verlangen?
b) Ändert sich das Ergebnis bei Teilaufgabe a), wenn es sich bei der Lieferung um einen Fehler an der Ware handelt, der auch bei eingehender Untersuchung nicht erkennbar war?
5. Aufgabe:
Versender V hat dem Empfänger E 3 000 Kisten Salat verkauft. V beauftragt den Frachtführer F, die Fracht zum Empfänger E zu transportieren. F nimmt die 3 000 Kisten Salat bei V in Empfang. Es kommen aber nur 2 800 Kisten bei E an. Die Ursache des Warenschwunds ist nicht mehr aufklärbar.
Prüfen und begründen Sie:
Welchen Anspruch hat V gegen F?
6. Aufgabe:
a) Nennen Sie drei Maßnahmen, die das UWG für den Fall vorsieht, dass jemand unzulässige geschäftliche Handlungen vornimmt.
b) nennen Sie zwei Berechtigte, die diese Rechte vor den Gerichten einklagen können.
c) nennen Sie das zuständige Gericht, vor dem die Klage zu erheben ist.