1. Definieren Sie: Was verstehen Sie unter „Rechtsfähigkeit“ und „Geschäftsfähigkeit“?
2. Erläutern Sie: Unter welchen Voraussetzungen können „beschränkt geschäftsfähige Personen“ wirksam Rechtsgeschäfte abschließen?
3. Prüfen Sie, unter Nennung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, ob und ggfs. welche Formvorschriften beim Abschluss der folgenden Rechtsgeschäfte zu beachten sind:
a) Kündigung eines Arbeitsvertrages?
b) Bürgschaftsvertrag?
c) Kaufvertrag über Pkw?
4. Das Kreditinstitut K hat dem Bauherrn B auf Anfrage ein Angebot für eine Baufinanzierung übersandt. Das Angebot hat K bis zum 30. 10. befristet. Bereits am 28. 10. hat B schriftlich erklärt, dass er das Angebot von K annehmen möchte. Den Brief mit der Annahmerklärung hat er seiner Frau Frieda mit der Bitte übergeben, das Schreiben an K weiterzuleiten. F vergisst dies zunächst und wirft die Erklärung erst am 30. 10. um 23.50 Uhr in den Briefkasten von K. K findet den Brief am nächsten Tag und teilt B mit, es sei kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. An das Angebot sei K nicht mehr gebunden, die Annahme sei verspätet zugegangen. Nach dem die Leitzinsen erhöht worden seien, könne die Finanzierung nur zu einem höheren Zins erfolgen. B ist hingegen der Auffassung, der Vertrag sei zu den angebotenen Konditionen zustande gekommen, die Annahme habe er rechtzeitig erklärt. Prüfen und begründen Sie, ob ein wirksamer Vertrag zwischen K und B zu den angebotenen Konditionen zustande gekommen ist.
5. K hat Interesse, das Grundstück des V zu erwerben. V schickt eine E-Mail an K und bietet ihm das Grundstück zum Preis von 50 000,– € zum Kauf an. K antwortet sofort und schreibt ihm ebenso per E-Mal, dass er das Angebot annehme. Drei Tage später ruft V bei K an und erklärt, er habe e sich anders überlegt, er möchte das Grundstück nun doch nicht verkaufen. K entgegnet, das sei jetzt zu spät, der Vertrag sei wirksam. V ist der Auffassung es sei keine vertragliche Bindung entstanden. Prüfen und begründen Sie: Ist ein wirksamer Kaufvertrag zwischen V und K über das Grundstück zustande gekommen?
6. V hat mit seinem Kunden K am 10.8.2011 einen Kaufvertrag über Textilwaren zum Kaufpreis von 20 000 € abgeschlossen. Die Ware wurde sofort geliefert.
a) Prüfen und begründen Sie: Wann verjährt der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises?
b) Wie kann der Lauf der Verjährungsfrist gehemmt werden und welche Umstände können zu einem Neubeginn der Verjährung führen? Nennen Sie je ein Beispiel.