1. Aufgabe:
Egon (E) vermietet die in seinem Eigentum stehenden Garten- und Baumaschinen an interessierte Unternehmer. Am 24.3. hat er dem Gartenbauunternehmer Gustav (G) ein Mulchgerät bis zum 30.9. vermietet. Im Juli gerät G in Liquiditätsschwierigkeiten. Er wendet sich an seinen Kollegen Konrad (K) und bietet ihm das Mulchgerät zum Preis von 2 000 € zum Kauf an. K ist einverstanden. Daraufhin einigen sich G und K über den Eigentumsübergang am Mulchgerät und G übergibt es dem K. K ist dabei davon ausgegangen, dass G Eigentümer der Maschine ist. Auf Nachfrage des K, warum er den Mulcher verkaufen möchte, hat G erklärt, er beabsichtige einen größeren Mulcher zu erwerben. Nach Ablauf der Mietzeit verlangt E von K Herausgabe des Mulchgeräts. Dabei erfährt E von den ganzen Vorgängen.
Prüfen und begründen Sie: Kann E von K Herausgabe des Mulchgeräts verlangen?
<Pkt.>/20 Pkt.
2. Aufgabe:
Max Meier betreibt einen florierenden Getränkehandel und möchte für die Lagerbewirtschaftung einen neuen Gabelstapler kaufen. Den Kaufpreis i.H.v. 100 000 € möchte er über die B-Bank finanzieren. Als die B-Bank nach Sicherheiten fragt, bietet Max Meier drei Möglichkeiten an:
• eine Bürgschaft seiner Ehefrau
• die Sicherungsübereignung des neuen Gabelstaplers
• die Verpfändung des neuen Gabelstaplers
a) In welcher Form müsste Frau Meier die Bürgschaftserklärung abgeben, damit diese wirksam ist? Welche Rechtsfolge tritt ein, wenn diese Form nicht beachtet wird?
b) Erläutern Sie, wie sich Sicherungsübereignung und Pfandrecht unterscheiden. Treffen Sie eine begründete Entscheidung, welches der beiden Sicherungsinstrumente für die G-GmbH den besseren wirtschaftlichen Nutzen bietet.
<Pkt.>/20 Pkt.
3. Aufgabe:
Karl (K) möchte einen gebrauchten Sportwagen erwerben. Er wendet sich daher wegen eines Privatdarlehens über 30 000 € an die B-Bank (B), über das sein Vater Viktor (V) seine Geldgeschäfte abwickelt. Auf Sicherheiten für das Darlehen angesprochen, erklärt K, V werde für ihn bürgen. Daraufhin wird V, der als Kaufmann einen großen Getränkehandel betreibt, angerufen. V erklärt sich am Telefon mit einer Bürgschaftsübernahme einverstanden, da er in seiner Freizeit selbst Sportwagen fahre. V unterzeichnet sodann das von B übermittelte Bürgschaftsformular, worin er sich selbstschuldnerisch für das Privatdarlehen seines Sohnes verbürgt, und versendet es per E-Mail an B. K kann das Darlehen bereits kurze Zeit später nicht mehr zurückzahlen. B will den V daher aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen. Prüfen und begründen Sie: Hat K gegen V einen Anspruch auf Zahlung aus der Bürgschaft?
<Pkt.>/15 Pkt.
4. Aufgabe:
Kuno (K) ist Geschäftsführer der Kuno-Mode-GmbH (K-GmbH), die einen Großhandel für Herrenhemden betreibt. Beim Hersteller für Herrenkonfektion, der Hurtig-AG (H-AG), bestellt K für die K-GmbH 2 000 weiße Herrenhemden der Marke „Elymp“, Konfektionsgröße 43. Aufgrund eines Fehlers in der Versandabteilung liefert die H-AG 1 500 Hemden der Marke „Oterna“ in Konfektionsgröße 41. K nimmt die Ware in Empfang und verbringt sie in sein Lager. Drei Wochen später sollen die Hemden an den Einzelhändler Ehrlich ausgeliefert werden. Dabei fällt auf, dass die falschen Hemden geliefert wurden. K schickt die Lieferung an die H-AG zurück und verlangt die bestellte Lieferung von 2 000 weißen Herrenhemden der Marke „Elymp“, Konfektionsgröße 43.
Prüfen und begründen Sie:
a) Kann die K-GmbH (K) von der Hurtig-AG (H) die Nachlieferung von 2 000 weißen Herrenhemden der Marke „Elymp“, Konfektionsgröße 43 verlangen?
b) Ändert sich das Ergebnis bei Teilaufgabe a), wenn es sich bei der Lieferung um einen Fehler an der Ware handelt, der auch bei eingehender Untersuchung nicht erkennbar war?
<Pkt.>/25 Pkt.
5. Aufgabe:
Kaufmann Kantig (K) betreibt einen Getränkegroßhandel. Er erteilt seinem Verkaufsleiter Paul (P) Prokura. Die Prokura des P wird im Handelsregister eingetragen. Kurze Zeit später kommt es zu einem Streit zwischen P und K. K kündigt daraufhin das Arbeitsverhältnis mit P und widerruft ihm gegenüber auch die Prokura. Den Antrag auf Löschung der Prokura im Handelsregister vergisst K jedoch. Wenige Tage später kauft P beim Autohändler Vinzenz (V), dem gegenüber er sich als Prokurist des K ausgibt, im Namen des K einen Porsche zum Preis von 100 000 € und verschwindet damit. V verlangt von K Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 100 000 €.
Prüfen und begründen Sie: Kann V von K Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 100 000 € verlangen?