RWBQ03-XX04

RWBQ03-XX04 Cover - RWBQ03-XX04 3.00
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Sachenrecht, Finanzierungssicherheiten, Handelsrecht

Note 1 mit 100 Punkte und Anmerkungen . Kopieren Verboten1. Aufgabe: Egon (E) vermietet die in seinem Eigentum stehenden Garten- und Baumaschinen an interessierte Unternehmer. Am 24.3. hat er dem Gartenbauunternehmer Gustav (G) ein Mulchgerät bis zum 30.9. vermietet. Im Juli gerät G in Liquiditätsschwierigkeiten. Er wendet sich an seinen Kollegen Konrad (K) und bietet ihm das Mulchgerät zum Preis von 2 000 € zum Kauf an. K ist einverstanden. Daraufhin einigen sich G und K über den Eigentumsübergang am Mulchgerät und G übergibt es dem K. K ist dabei davon ausgegangen, dass G Eigentümer der Maschine ist. Auf Nachfrage des K, warum er den Mulcher verkaufen möchte, hat G erklärt, er beabsichtige einen größeren Mulcher zu erwerben. Nach Ablauf der Mietzeit verlangt E von K Herausgabe des Mulchgeräts. Dabei erfährt E von den ganzen Vorgängen. Prüfen und begründen Sie: Kann E von K Herausgabe des Mulchgeräts verlangen?
2. Aufgabe: Max Meier betreibt einen florierenden Getränkehandel und möchte für die Lagerbewirtschaftung einen neuen Gabelstapler kaufen. Den Kaufpreis i.H.v. 100 000 € möchte er über die B-Bank finanzieren. Als die B-Bank nach Sicherheiten fragt, bietet Max Meier drei Möglichkeiten an:
• eine Bürgschaft seiner Ehefrau
• die Sicherungsübereignung des neuen Gabelstaplers
• die Verpfändung des neuen Gabelstaplers
a) In welcher Form müsste Frau Meier die Bürgschaftserklärung abgeben, damit diese wirksam ist? Welche Rechtsfolge tritt ein, wenn diese Form nicht beachtet wird?
b) Erläutern Sie, wie sich Sicherungsübereignung und Pfandrecht unterscheiden. Treffen Sie eine begründete Entscheidung, welches der beiden Sicherungsinstrumente für die G-GmbH den besseren wirtschaftlichen Nutzen bietet.
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1. Aufgabe: Egon (E) vermietet die in seinem Eigentum stehenden Garten- und Baumaschinen an interessierte Unternehmer. Am 24.3. hat er dem Gartenbauunternehmer Gustav (G) ein Mulchgerät bis zum 30.9. vermietet. Im Juli gerät G in Liquiditätsschwierigkeiten. Er wendet sich an seinen Kollegen Konrad (K) und bietet ihm das Mulchgerät zum Preis von 2 000 € zum Kauf an. K ist einverstanden. Daraufhin einigen sich G und K über den Eigentumsübergang am Mulchgerät und G übergibt es dem K. K ist dabei davon ausgegangen, dass G Eigentümer der Maschine ist. Auf Nachfrage des K, warum er den Mulcher verkaufen möchte, hat G erklärt, er beabsichtige einen größeren Mulcher zu erwerben. Nach Ablauf der Mietzeit verlangt E von K Herausgabe des Mulchgeräts. Dabei erfährt E von den ganzen Vorgängen. Prüfen und begründen Sie: Kann E von K Herausgabe des Mulchgeräts verlangen?
2. Aufgabe: Max Meier betreibt einen florierenden Getränkehandel und möchte für die Lagerbewirtschaftung einen neuen Gabelstapler kaufen. Den Kaufpreis i.H.v. 100 000 € möchte er über die B-Bank finanzieren. Als die B-Bank nach Sicherheiten fragt, bietet Max Meier drei Möglichkeiten an:
• eine Bürgschaft seiner Ehefrau
• die Sicherungsübereignung des neuen Gabelstaplers
• die Verpfändung des neuen Gabelstaplers
a) In welcher Form müsste Frau Meier die Bürgschaftserklärung abgeben, damit diese wirksam ist? Welche Rechtsfolge tritt ein, wenn diese Form nicht beachtet wird?
b) Erläutern Sie, wie sich Sicherungsübereignung und Pfandrecht unterscheiden. Treffen Sie eine begründete Entscheidung, welches der beiden Sicherungsinstrumente für die G-GmbH den besseren wirtschaftlichen Nutzen bietet.
Weitere Information: 11.12.2024 - 11:26:57
  Kategorie: Wirtschaft
Eingestellt am: 07.10.2024 von Tine2000
Letzte Aktualisierung: 07.10.2024
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Prüfungs-/Lernheft-Code: RWBQ03-XX04
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