1.
Stellen Sie den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum dar und erläutern sie die 4 Möglichkeiten der Eigentumsübertragung an beweglichen Sachen.
5 Pkt.
2.
Gläubiger G hat gegen den Schuldner S eine Forderung in Höhe von 2000 €. Er tritt die Forderung an den A ab. Bei Fälligkeit zahlt S an den G. Ist S mit der Zahlung an G von seiner Verpflichtung frei geworden, wenn ihm die Abtretung nicht bekannt war?
10 Pkt.
3.
A wohnt in Hamburg. Bei einer Fahrt nach Bremen verursacht er dort schuldhaft einen Verkehrsunfall und verletzt den Fußgänger F. F macht Arztbehandlungskosten in Höhe von 4500 € gegen A geltend. A zahlt nicht. Bei welchem örtlich und sachlich zuständigen Gericht kann F gegen A Klage erheben?
10 Pkt.
4.
Elektronix (E) ist Inhaber eines Unternehmens, das Baumaschinen vermietet. Am 26.5. hat er dem Baumix (B) eine Putzmaschine bis zum 10.6. vermietet. Nachdem B die Arbeiten ausgeführt hat, gerät er in Liquiditätsschwierigkeiten. Er wendet sich an Kaufmix (K) und bietet ihm die Putzmaschine zum Preis von 10000 € zum Kauf an. K ist einverstanden. B einigt sich mit K über den Eigentumsübergang an der Maschine und übergibt sie ihm nebst den dazugehörigen Unterlagen. K ist dabei davon ausgegangen dass B Eigentümer der Maschine ist. Nach Ablauf der Mietzeit verlangt E von B Herausgabe der Maschine. Dabei erfährt E von den ganzen Vorgängen.
Prüfen und begründen Sie:
a)
Kann E von K Herausgabe der Maschine verlangen?
b)
Wie ist die Rechtslage, wenn B Maschine nicht von E angemietet, sondern B sie dem E ihm gestohlen hat?
30 Pkt.
5.
Verkäufer V hat dem K am 01. 10. einen Gebrauchtwagen zum Preis von 5000 € verkauft. K zahlt 1000 € an; des Restkaufpreis soll bis zum 15. 10. bezahlt werden. Im schriftlichen Kaufvertrag wird ferner vereinbart, dass das Eigentum am Pkw bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bei V verbleibt. K zahlt nicht zum vereinbarten Termin.
Prüfen und begründen Sie:
a)
Wer ist Eigentümer des Pkw?
b)
Kann V von K den Pkw herausverlangen, ggfs. unter welchen Voraussetzungen?
15 Pkt.
6.
Max Meier betreibt einen florierenden Getränkehandel und möchte für die Lagerbewirtschaftung einen neuen Gabelstapler kaufen. Den Kaufpreis i. H. v. 100000 € möchte er über die B-Bank finanzieren. Als die B-Bank nach Sicherheiten fragt, bietet Max Müller drei Möglichkeiten an:
Eine Bürgschaft seiner Ehefrau
•
Die Sicherungsübereignung des neuen Gabelstaplers
•
Die Verpfändung des neuen Gabelstaplers
a)
In welcher Form müsste Frau Meier die Bürgschaftserklärung abgeben, damit diese wirksam ist? Welche Rechtsfolge tritt ein, wenn diese Form nicht beachtet wird?
b)
Erläutern Sie, wie sich Sicherungsübereignung und Pfandrecht unterscheiden. Treffen Sie eine begründete Entscheidung, welches der beiden Sicherungsinstrumente für die G-GmbH den besseren wirtschaftlichen Nutzen bietet.
20 Pkt.
7.
V hat an den Bauunternehmer B einen in seinem Eigentum stehenden Bagger verliehen. B meldet Insolvenz an.
Prüfen und begründen Sie: Hat V einen Herausgabeanspruch und wenn ja, gegenüber wem kann er diesen Anspruch geltend machen?
10 Pkt.
insges. 100 Pkt.