Die nachstehenden Aufgaben sind unter vollständiger Angabe der gesetzlichen Grundlagen zu lösen. Geben Sie bitte immer den Lösungsweg mit an.
Nutzen Sie für die Lösungen bitte einen tagesgenauen Kalender für die Jahre 2017 und 2018.
1. Aufgabe:
Der Unternehmer A gab seine Umsatzsteuererklärung 2017 am 4.4.2018 persönlich bei seinem zuständigen Finanzamt ab. In dieser Erklärung wurde gegenüber den Umsatzsteuervoranmeldungen ein Mehrbetrag von 2000 € ausgewiesen. Am 11.5.2018 (Aufgabe zur Post) schickte das Finanzamt den Umsatzsteuerbescheid 2017 mit einem Mehrbetrag gegenüber der Umsatzsteuererklärung 2017 in Höhe von 2800 € an den Steuerpflichtigen.
a) Berechnen Sie die Fälligkeit des vom Steuerpflichtigen ermittelten Mehrbetrages.
b) Bis wann musste der Steuerpflichtige den Mehrbetrag lt. Umsatzsteuerbescheid 2017 an die Finanzkasse zahlen?
Lesen Sie zu den Fristen § 18 Abs. 4 UStG.
2. Aufgabe:
Der Steuerpflichtige B überwies seine Einkommensteuervorauszahlung, fällig am 10.3.2018 (3830 €),
für das I. Quartal 2018 verspätet. Er erteilte seiner Bank den Überweisungsauftrag am 13.4.2018. Der
Steuerbetrag wurde der Finanzkasse am 18.4.2018 gutgeschrieben.
Berechnen Sie die Höhe des vom Finanzamt geforderten Säumniszuschlages.
3. Aufgabe:
Der Steuerpflichtige C legte am 6.4.2018 persönlich beim Finanzamt gegen seinen
Einkommensteuerbescheid 2017 (Aufgabe zur Post durch das Finanzamt am 14.3.2018) Einspruch ein
und beantragte hinsichtlich des nachzuzahlenden Betrages über 9420 € Aussetzung der Vollziehung.
Diese wurde ihm mit Schreiben vom 6.4. 2018 (Postaufgabe) gewährt. Mit Schreiben vom 3.8.2018
(Aufgabe zur Post) wies das Finanzamt den Einspruch zurück. Der Steuerpflichtige akzeptierte diese
finanzamtliche Entscheidung.
Bestimmen Sie Art und Höhe eventuell anfallender steuerlicher Nebenleistungen.
4. Aufgabe:
Die Steuerpflichtige D reichte ihre Einkommensteuererklärung für 2010 (!) am 15. Juni 2014 beim
Finanzamt ein. Das Finanzamt gab den Einkommensteuerbescheid 2010 am 20. Februar 2015 zur Post.
Anfang April 2018 entdeckte die Steuerpflichtige im Steuerbescheid 2010 eine offenbare Unrichtigkeit,
die eine um 200 € zu hohe Steuer bewirkt hatte. Am 4. Mai 2018 (!) legte Frau D schriftlich beim
Finanzamt „Widerspruch“ ein. In ihrer Begründung brachte sie zum Ausdruck, steuerliche Nachteile
aufgrund von Rechenfehlern, die das Finanzamt zu vertreten hätte, wären nach ihrem Rechtsempfinden
jederzeit zu korrigieren.
Wie beurteilen Sie die Erfolgsaussichten dieses Vorgehens?
5. Aufgabe:
Der ESt-Bescheid 2017 mit Datum vom 4.9.2018 (Aufgabe zur Post) ging dem Steuerpflichtigen
Pichler, Hamburg, am 7.9.2018 zu. Der Steuerbescheid weist ein Guthaben in Höhe von 844 € aus.
SFBB 1N 4/5
Herr Pichler hat mit einem höheren Betrag gerechnet. Offensichtlich wurden Fortbildungskosten nicht
anerkannt.
Herr Pichler erkennt diese Abweichung erst am 18.10.2018. Vom 13.9. bis zum 2.10.2018 war er im
geplanten Urlaub in Südamerika. Nach einem Wirbelsturm in der letzten Urlaubswoche war sein Hotel
von der Außenwelt abgeschnitten, sodass er den Rückflug nicht planmäßig antreten konnte. Aus seinen
Reiseunterlagen geht eindeutig hervor, dass Herr Pichler aus den genannten Gründen erst am
12.10.2018 wieder in Hamburg ankam.
Kann am 18.10.2018 und gegebenenfalls wie lange gegen den ESt-Bescheid noch ein wirksamer
Einspruch eingelegt werden?
6. Aufgabe:
Handelt es sich in den folgenden Fällen um Ermessensentscheidungen? Begründen Sie Ihre
Entscheidungen.
a) Aussetzung der Vollziehung im Einspruchsverfahren
b) Androhung eines Zwangsgeldes
c) Festsetzung der Einkommensteuer durch ESt-Bescheid
7. Aufgabe:
Prüfen Sie, ob die genannten Personen einen Wohnsitz und/oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
haben. Begründen Sie Ihre Entscheidungen.
a) Der amerikanische Schlagersänger Billy Voice führt vom 1.3. bis 20.12.2018 eine ausgiebige
Deutschlandtournee durch.
Er singt an ständig wechselnden Orten, bis er am 22.12.2018 endgültig in die USA zurückkehrt.
SFBB 1N 5/5
b) Der ledige Spanier Balsteros ist Kellner. Er hat 2018 in Timmendorf/Ostsee ein möbliertes
Appartement für 5 Monate als Saisonarbeiter gemietet, um anschließend endgültig nach Spanien
zurückzukehren.
c) Der Unternehmer Callow wohnt mit seiner Familie in Kanada. Er hat sich aus beruflichen Gründen
eine Wohnung in München gemietet, die er jährlich dreimal zu bestimmten Zeiten über mehrere
Wochen nutzt.