1. Aufgabe:
Thomas Ripakewitz, geb. 20.12.1977, und Brigitte, geb. 01.12.1982, sind seit 2009 verheiratet. Sie leben nicht dauernd getrennt und sind beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Beide haben Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Aus ihrer Ehe entstammen zwei Kinder unter 16 Jahren.
Im November 2018 beantragt das Ehepaar die Berücksichtigung von Freibeträgen für das Jahr 2019.
Für 2019 werden, wie glaubhaft gemacht werden kann, voraussichtlich folgende Aufwendungen entstehen:
Ehemann
Ehefrau
1.
Werbungskosten
1 380,– €
850,– €
2.
Kirchensteuer
190,– €
140,– €
3.
Spenden an die Uni Hamburg (wiss. Zwecke)
2 000,– €
4.
Rentenversicherung
2 544,– €
1 272,–€
5.
sonstige Vorsorgeaufwendungen
2 661,– €
1 330,–€
6.
agB § 33 EStG ansetzbar (zumutbare Belastung ist schon berücksichtigt worden)
3 769,– €
7.
agB nach § 33a Abs. 1 davon abzugsfähig nach Berechnung
3 700,– €
2 700,– €
8.Es wird eine Hilfe (haushaltsnahe Beschäftigung) ganzjährig für monatlich
300,– € beschäftigt.
Die Beschäftigung ist der Knappschaft Bahn-See
gemeldet. (Sozialversicherungsbeiträge sollen aus
Vereinfachungsgründen unberücksichtigt bleiben.)
9.Der Gesamtbetrag der Einkünfte (nur Einkünfte aus nichtselbstständiger
Arbeit) wird 2019 voraussichtlich 67 444,– € betragen.
a) Berechnen Sie den Lohnsteuerfreibetrag für das Jahr 2019.
b) Berechnen Sie die Monatsfreibeträge, die berücksichtigt werden können; Anträge für eine andere
Aufteilung unter den Eheleuten als die gesetzliche wurden für die Eintragung nicht gestellt.
2. Aufgabe:
Birte Frei, wohnhaft in Dresden, ist Studienrätin. Ermitteln Sie die Einkünfte aus nicht selbstständiger
Arbeit der Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitraum 2019 unter Berücksichtigung der folgenden
Angaben:
Bruttoarbeitslohn 35 000,— €
Kosten für das häusliche Arbeitszimmer 2 600,— €
Anschaffungskosten für eine Schreibtischlampe brutto
Nutzungsdauer 12 Jahre, angeschafft am 5.5.2019
120,— €
Anschaffungskosten für einen Schreibtisch brutto Nutzungsdauer
10 Jahre, angeschafft am 2.7.2019
1 012,— €
Anschaffungskosten für ein Fernsehgerät brutto Nutzungsdauer 8
Jahre, angeschafft am 1.2.2016
1 000,— €
SFBB 2CN 3/4
Gewerkschaftsbeiträge GEW 320,— €
Frau Frei wohnt 24 km von ihrer Beschäftigungsstelle entfernt und unterrichtet an 210 Tagen im Jahr.
Sie fährt mit dem eigenen Pkw.
Falls ein Sachverhalt keine Berücksichtigung findet, ist dies kurz zu begründen.
3. Aufgabe:
In welche Lohnsteuerklassen sind die folgenden Arbeitnehmer (im laufenden Kalenderjahr)
einzuordnen? Nennen Sie bitte auch die Zahl der Kinderfreibeträge.
a) Arbeitnehmer A lebt seit drei Jahren von seiner Ehefrau getrennt. Er steht nebeneinander in zwei
Dienstverhältnissen. Keine Kinder.
b) Arbeitnehmer B ist seit August letzten Jahres verwitwet. Er und seine verstorbene Ehefrau erfüllten
bis zu deren Tode die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung. Zwei Kinder.
c) Arbeitnehmer C ist verheiratet. Seine Ehefrau lebt seit 5 Jahren in den USA. Das Ehepaar hat drei
Kinder, die beim Vater leben. Zum Haushalt gehören keine weiteren Personen.
(Alle Kinder b) und c) sind unter 12 Jahre alt.)