1. Sachverhalt:
Die Gummi AG ist Zulieferer für Reifenproduzenten. Die Gummi AG liefert das Rohmaterial, aus dem die Reifen gefertigt werden. Die Magic AG gehört zu ihren größten Abnehmern. Im September des Jahres 20X1 beschuldigt die Magic AG die Gummi AG, mangelhaftes Rohmaterial geliefert zu haben. Die Gummi AG behaup-tet, dass das Rohmaterial einwandfrei geliefert wurde. Der Fehler läge bei der Magic AG, die das Rohmaterial falsch gelagert hätte, wodurch die Mängel entstanden wä-ren. Außergerichtlich konnten sich die beiden Parteien nicht einigen. So erhebt die Magic AG im Oktober Klage gegen die Gummi AG und fordert vollen Schadenser-satz.
Bereits Anfang Dezember wird der Prozess eröffnet. Voraussichtlich endet der Pro-zess Ende Februar 20X2.
Am 31.12.20X1 rechnet die Gummi AG mit Gerichtskosten in Höhe von 10.000,00 €.
a) Welche Form der zeitlichen Abgrenzung muss die Gummi AG am 31.12.20X1 vornehmen? Nennen Sie hierzu die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.
b) Führen Sie alle erforderlichen Buchungen einschließlich der Abschlussbuchun-gen mit Kontonummern und Buchungsbetrag am 31.12.20X1 für die Gummi AG durch.
c) Teilen Sie mit, nach welcher Rechtsquelle ein Bilanzausweis zu erfolgen hat und bilden Sie diesen in Ihrer Aufgabenlösung ab.
.....................
2. Sachverhalt
Die Motivation AG weist zum 01.01.20X2 Forderungen aLuL 357.000,00 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer aus. Darauf wurde im Vorjahr, also zum 31.12.20X1, eine Pau-schalwertberichtigung in Höhe von 3 % gebildet.
Der Forderungsbestand beträgt zum 31.12.20X2 inklusive 19 % Mehrwertsteuer 416.500,00 €
Folgendes ist noch zu berücksichtigen
In diesem Forderungsbestand ist noch eine Forderung über 29.750,00 € inklusive
19 % Mehrwertsteuer an den Kunden Verlustsicher enthalten. Nach mehreren Mah-nungen erfährt die Motivation AG Anfang Dezember, dass sich der Kunde Verlust-sicher in erheblichen Zahlungsschwierigkeiten befindet. Diese Tatsache wurde
buchhalterisch noch nicht berücksichtigt. Am 31.12.20X2 erwartet die Motivation AG einen Zahlungsausfall von 60 %.
....................