STW01N-XX9 A35 Note 1 inkl. Korrektur

STW01N-XX9 A35 Note 1 inkl. Korrektur Cover - STW01N-XX9 A35 Note 1 inkl. Korrektur 2.90
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Einführung in das Steuerwesen I

Schön, dass du da bist! :)

Ich biete hier meine selbst erstellte Lösung inkl. Korrektur für die genannte ESA an. Diese Arbeit wurde mit der Note 1,0 bewertet und enthält die Korrekturanmerkungen des Fernlehrers. Bitte verwenden Sie diese Lösung ausschließlich zur Unterstützung, als Hilfe oder Denkanstoß. Das direkte Einsenden dieser Einsendeaufgabe untersage ich hiermit ausdrücklich!

Aufgabe 1:
Das Finanzamt gab am 23.11.2015 (Montag) den Einkommensteuerbescheid zur Post.
Der Bescheid ging beim Steuerpflichtigen am 24.11.2015 ein.
Der Steuerpflichtige legte gegen diesen Bescheid am 28.12.2015 (Montag) Einspruch ein.
Aufgabe:
Wurde der Einspruch fristgerecht eingelegt?
Berechnen Sie bitte die Rechtsbehelfsfrist, indem Sie wie folgt vorgehen: Bekanntgabe, Beginn und Ende der Rechtsbehelfsfrist.

Aufgabe 2:

Aufgabe 2:

a) Die Steuerpflichtige A hat ihre Umsatzsteuererklärung 2012 am 30.11.2013 beim Finanzamt eingereicht.

b) Die Steuerpflichtige B hat die Umsatzsteuererklärung 2010 am 01.02.2012 beim Finanzamt eingereicht.

Aufgabe:
Ermitteln sie bitte den Beginn und das Ende der Festsetzungsverjährung für die o.g. Fälle. Gehen Sie dabei davon aus, dass im Fall B Steuerhinterziehung vorliegt.
Die Festsetzungsverjährung wird in § 169 ff. AO geregelt. Nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO beginnt die Festsetzungsfrist in der Regel mit Ablauf des Kalenderjahres, in der die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wurde.

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Aufgabe 1:

Das Finanzamt gab am 23.11.2015 (Montag) den Einkommensteuerbescheid zur Post.
Der Bescheid ging beim Steuerpflichtigen am 24.11.2015 ein.
Der Steuerpflichtige legte gegen diesen Bescheid am 28.12.2015 (Montag) Einspruch ein.
Aufgabe :
Wurde der Einspruch fristgerecht eingelegt?
Berechnen Sie bitte die Rechtsbehelfsfrist, indem Sie wie folgt vorgehen: Bekanntgabe, Beginn und Ende der Rechtsbehelfsfrist.

Aufgabe 2:

a) Die Steuerpflichtige A hat ihre Umsatzsteuererklärung 2012 am 30.11.2013 beim Finanzamt eingereicht.

b) Die Steuerpflichtige B hat die Umsatzsteuererklärung 2010 am 01.02.2012 beim Finanzamt eingereicht.

Aufgabe:
Ermitteln sie bitte den Beginn und das Ende der Festsetzungsverjährung für die o.g. Fälle. Gehen Sie dabei davon aus, dass im Fall B Steuerhinterziehung vorliegt.
Die Festsetzungsverjährung wird in § 169 ff. AO geregelt. Nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO beginnt die Festsetzungsfrist in der Regel mit Ablauf des Kalenderjahres, in der die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wurde.

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Weitere Information: 15.10.2024 - 12:47:18
  Kategorie: Wirtschaft
Eingestellt am: 15.10.2024 von Kaylee2887
Letzte Aktualisierung: 15.10.2024
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