1.
Das Finanzamt gab am 23.11.2015 (Montag) den
Einkommensteuerbescheid zur Post.
Der Bescheid ging beim Steuerpflichtigen am 24.11.2015 ein.
Der Steuerpflichtige legte gegen diesen Bescheid am 28.12.2015
(Montag) Einspruch ein.
Aufgabe:
Wurde der Einspruch fristgerecht eingelegt?
Berechnen Sie bitte die Rechtsbehelfsfrist, indem Sie wie folgt vorgehen:
Bekanntgabe, Beginn und Ende der Rechtsbehelfsfrist.
2.
Ermitteln sie bitte den Beginn und das Ende der Festsetzungsverjährung
für die o.g. Fälle. Gehen Sie dabei davon aus, dass im Fall B
Steuerhinterziehung vorliegt.
3.
Der Einkommensteuerbescheid 2013 des Steuerpflichtigen A ging
am 09.07.2014 zur Post. Am 10.11.2014 ging beim Finanzamt eine
Kontrollmitteilung ein, aus der hervorgeht, dass der Steuerpflichtige
A seine Betriebseinnahmen aus Gewerbebetrieb in Höhe von
10.000,00 € zu niedrig erklärt hat.
Frage:
Kann der Einkommensteuerbescheid 2013 nach § 173 AO geändert
werden? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.
4.
Das Betriebsvermögen des Gewerbetreibenden B, der seinen Gewinn
nach § 5 EStG ermittelt, beträgt nach der Bilanz am 31.12.2015
160.000,00 € und nach der Bilanz zum 31.12.2014 80.000,00 €.
Der Gewerbetreibende B hat in 2015 Waren in Höhe von 20.000,00 €
entnommen.
Außerdem hat er von seinem Privatkonto 25.000,00 € abgehoben und
damit betriebliche Schulden beglichen.
Bitte stellen Sie die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich
für das Kalenderjahr 2015 dar.
5.
X, Inhaber eines Einzelhandelsgeschäftes, hat folgendes Vermögen:...
6.
Der Steuerpflichtige Dieter, verheiratet, hat im Kalenderjahr 2014
folgende Einnahmen:...
7.
R bezieht seit dem 01.08.2011 eine monatliche Altersrente von 1.000,00
€. Ursprünglich sollte er lediglich 900,00 € erhalten. Erst mit Hilfe eines
Rentenberaters gelang es ihm die Rente in Höhe von 1.000,00 €
monatlich zu erhalten. Für die Hilfe des Rentenberaters musste er im
Oktober 2011 400,00 € zahlen. Am 01.07.2012 wurde die Rente auf
monatlich 1.020,00 € und am 01.07.2013 auf 1.040,00 € erhöht.
Berechnen Sie bitte die „Sonstigen Einkünfte“ nach § 22 EStG für die
Kalenderjahre 2011 bis 2013.
8.
Entscheiden Sie, ob die folgenden Versicherungsbeiträge zu den
sonstigen Vorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG
gehören oder ob sie nicht zu berücksichtigen sind.
9.
Bernd (Beamter, ledig) bezog in 2012 aus seinem Dienstverhältnis als
Beamter Einnahmen in Höhe von 31.000,00 €. Er hatte in 2012 für eine
private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 b
EStG) einen Betrag von insgesamt 3.100,00 € gezahlt.
Ermitteln Sie bitte die abzugsfähigen Sonderausgaben nach § 10 Abs. 3
EStG.
Legen Sie einen Beitragssatz in Höhe von 19,6 % zugrunde.
10.
Z kauft am 09.10.2006 ein Grundstück für 250.000,00 € in Stuttgart.
Dieses Grundstück gehört fortan zu dem Privatvermögen des Z.
Am 11.05.2010 veräußert Z das Grundstück für 260.000,00 €. Der
Kaufpreis wird jedoch nicht in einem Betrag gezahlt, sondern wie folgt
gestundet:
240.000,00 € am 11.05.11,
10.200,00 € am 11.06.12,
9.400,00 € am 10.06.13 und weitere
400,00 € am 02.01.14.
Im Zuge der Stundung werden angemessene Stundungszinsen
vereinbart, welche in 2014 zu zahlen sind.
Würdigen Sie den Sachverhalt steuerlich.
11.
Der Angestellte Paul, dessen Ehefrau Hildegunde nicht berufstätig ist (es
erfolgt Zusammenveranlagung) bezahlte im Kalenderjahr 2012 einen
Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von
4.056,00 €. Der steuerfreie Arbeitgeberanteil wurde in gleicher Höhe
gegeben.
Zusätzlich bezahlte er in 2012 insgesamt 2.800,00 € in eine private
kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG).
Ermitteln Sie bitte die abzugsfähigen Sonderausgaben nach § 10 Abs. 3
EStG.
12.
Ein Stpfl. veräußert am 30.06.2015 eine 50%ige-GmbH-Beteiligung für
145.100,00 €. Die Veräußerungskosten betragen 500,00 €. Die Anteile
hat der Stpfl. am 01.10.2011 für 100.000,00 € erworben.
Ermitteln Sie den zu versteuernden Veräußerungsgewinn nach § 17
EStG.