1.
Anton Otto (AO) betreibt als Einzelunternehmer in Koblenz eine Firma zur Herstellung von Druckmaschinen. Das Fabrikationsgebäude befindet sich in der Bonner Str. 2, Eigentümer ist AO. Der Einheitswert für das Grundstück beträgt nach den Wertverhältnissen 01.01.1964 umgerechnet 450.000 €.
AO wohnt in einem eigenen Einfamilienhaus in der Bonner Str. 3, der Einheitswert beträgt 50.000 €.
Der für das Kj. 2011 ermittelte Gewinn beträgt 300.000 €.
AO hat aus betrieblichen Gründen das Grundstück Bonner Str. 1 inklusive der auf dem Grundstück befindlichen Lagerhalle gepachtet für monatlich 12.000 €. Lt. Auskunft des Verpächters HB beträgt der Einheitswert für dieses Grundstück 200.000 €
Aufgrund betrieblicher Investitionen musste AO am 01.01.2011 ein Darlehen von 600.000 € zu einem Zinssatz von7 % aufnehmen. Daneben musste AO im Kj. 2011 noch eine Kreditprovision von 6.000 € bezahlen.
Ein Teil der Produktionsmaschinen wurden geleast, die monatlichen Leasingraten betragen 9.000 €.
Bei der Gewinnermittlung wurde der Gewinnanteil eines typischen stillen Gesellschafters mit 4.000 € als Betriebsausgabe angesetzt.
Aus dem Kj. 2010 besteht noch ein gesondert festgestellter Verlust in Höhe von 25.000 €.
Ermitteln Sie die Gewerbesteuer für das Kj. 2011.
Begründungen Sie alle Entscheidungen unter Angabe der gesetzlichen
Vorschriften.
2.
Bäckermeister B hat in Mainz eine Bäckerei. Außerdem ist er Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses in Mainz.
Im Kj. 2011 erwarb K das Haus für 238.000 €. K will das Haus selbst bewohnen. Makler M aus Koblenz vermittelte den Kauf des Hauses Anfang November, er stellte dafür dem Erwerber mit Datum vom 15.11.2011 den Betrag von 11.900 € in Rechnung. An dem von K vereinbarten Notartermin am 15.11.2011 wurde vor dem Notar N in Frankfurt der Kaufvertrag abgeschlossen. Danach ging Besitz, Nutzen und Lasten am gleichen Tag über. Am 05.01.2012 erfolgte die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Der Notar N stellte am 01.12.2011 für seine Tätigkeit 3.000 € in Rechnung.
Nehmen Sie aus umsatzsteuerlicher Sicht zu allen Beteiligten in dem Fall Stellung. Gehen Sie dabei auch auf die Unternehmereigenschaft, Umfang des Unternehmens, Art der Leistung, Ort, Steuerbarkeit,
Steuerpflicht, Steuerentstehung etc. ein. Geben Sie mit den Begründungen auch die umsatzsteuerlichen Vorschriften an.
3.
C betreibt im Inland einen Neuwagenhandel. Er erwirbt vom Hersteller O Kraftfahrzeuge und veräußert diese an verschiedene Händler.
Am 12.01.2012 erwirbt C vom Hersteller O einen Pkw. Mit Übergabe des Pkw am gleichen Tag erhält er eine Rechnung über 20.000 € zuzüglich 3.800 € USt. Den Gesamtbetrag von 23.800 € zahlt er am 10.02.2012 an O.
C verkauft den Pkw am 15.02.2012 an den Regionalhändler D für 20.500 € zuzüglich 3.895 € USt. D erhält die Rechnung am 02.03.2012 von C und zahlt am gleichen Tag den Kaufpreis per Überweisung.
D verkauft am 04.04.2012 den Pkw an den Privatmann P für 22.500 € zuzüglich 4.275 € USt. P zahlt den Kaufpreis am gleichen Tag bar.
P ist von den Qualitäten seines Pkw nicht sonderlich begeistert, daher
verkauft er am 15.06.2012 den Pkw an den Gebrauchtwagenhändler G für 22.000 €. G gelingt des bereits am nächsten Tag den Pkw für 23.000 € an den pensionierten Lehrer L zu verkaufen.
Alle im Sachverhalt genannten Unternehmer geben monatliche Voranmeldungen ab.
Geben Sie bitte an, für welchen VAZ die einzelnen Personen welche USt bzw. welche Vorsteuer anzumelden haben. Unterstellen Sie dabei, dass alle Unternehmer außer den im Sachverhalt genannten keine weiteren Geschäftsvorfälle hatten.
Begründen Sie alle Entscheidungen unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften.
4.
Alleiniger Gesellschafter der Asterix GmbH ist Karl Asterix.
Die Asterix GmbH hat im Kj. 2011 einen Bilanzgewinn in Höhe von 41.200 € erzielt. Die folgenden Sachverhalte wurden in der Bilanz erfolgswirksam verbucht:
Die GmbH erhielt im Kj. 2011 eine Investitionszulage in Höhe von 10.000 €.